Erbfall - Haben Geschwister noch Anspruch auf Pflichtteil?

7. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
sibo_nd
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)
Erbfall - Haben Geschwister noch Anspruch auf Pflichtteil?

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal einen Rat. Die Eltern (A) haben ihrem Kind (B) vor rund 20 Jahren ein Haus überschrieben, die anderen Kinder erhielten von B im Rahmen der Hausschenkung eine Einmalzahlung. Ein Elternteil ist bereits vor Jahren verstorben, der andere vor 3 Monaten.

Durch den Todesfall des zweiten Elternteils wollen die Geschwister von A nun noch Profit schlagen und wollen über einen Anwalt ihre Pflichtteilsansprüche durchsetzen.

Im Notarvertrag (Hausüberschreibung) steht jedoch im Wortlaut:

Zitat:
[...] verzichten für sich und ihre Abkömmlinge ihrem Vater bzw. ihrer Mutter und als Vereinbarung gemäß §312 Abs. 2 BGB dem erwerbenden Geschwisterteil gegenüber auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, gegenstandlich beschränkt auf den Vertragsgegenstand. Diese Verzichtserklärungen werden ebenfalls angenommen.


Des weiteren hat der zu letzt lebende Elternteil ein Testament verfasst, in dem (B) als Alleinerbe eingesetzt wird.


Meine Frage:
Haben die Geschwister von B zu recht Ansprüche auf einen Pflichtteil? Wenn ja auf was bezogen?

Inventar, etc. ist nicht mehr vorhanden, da der zuletzt lebende Elternteil vor seinem Tod schon eine Zeit lang im Pflegeheim untergebracht war und die damaligen Möbel, etc. einer caritativen Einrichtung gespendet wurden. Bargeld bzw. Geld auf dem Konto ist nach Abzug der Beerdigungskosten nur noch rund 500 - 700 Euro da.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Haben die Geschwister von B zu recht Ansprüche auf einen Pflichtteil? Wenn ja auf was bezogen?


Ja, bezogen auf das Vermögen, das beim Tod der Eltern noch vorhanden war.

Zitat:
Geld auf dem Konto ist nach Abzug der Beerdigungskosten nur noch rund 500 - 700 Euro da.


Wenn es z.B. noch zwei Geschwister gibt, dann beträgt der Pflichtteil eben nur ca. 100€ pro Geschwisterteil.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Ergänzung:
Wenn die Eltern in dem überschriebenen Haus ein Wohnrecht hatten, dann kann bezüglich des Hauses ein Pflichtteilergänzungsanspruch bestehen. Es kommt dann auf den Umfang des Wohnrechtes an.

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#3
 Von 
sibo_nd
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antwort. Stand der Dinge ist: Etwaige Pflichtteilsergänzungsansprüche sind mit Auszahlung der Geschwister nicht mehr möglich (notariell festgelegt). Es geht nur noch um die geringe Bargeldmenge (unter 400 Euro) die noch da waren.

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