Hallo zusammen,
ich bräuchte mal einen Rat. Die Eltern (A) haben ihrem Kind (B) vor rund 20 Jahren ein Haus überschrieben, die anderen Kinder erhielten von B im Rahmen der Hausschenkung eine Einmalzahlung. Ein Elternteil ist bereits vor Jahren verstorben, der andere vor 3 Monaten.
Durch den Todesfall des zweiten Elternteils wollen die Geschwister von A nun noch Profit schlagen und wollen über einen Anwalt ihre Pflichtteilsansprüche durchsetzen.
Im Notarvertrag (Hausüberschreibung) steht jedoch im Wortlaut:
Zitat:[...] verzichten für sich und ihre Abkömmlinge ihrem Vater bzw. ihrer Mutter und als Vereinbarung gemäß §312 Abs. 2 BGB dem erwerbenden Geschwisterteil gegenüber auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, gegenstandlich beschränkt auf den Vertragsgegenstand. Diese Verzichtserklärungen werden ebenfalls angenommen.
Des weiteren hat der zu letzt lebende Elternteil ein Testament verfasst, in dem (B) als Alleinerbe eingesetzt wird.
Meine Frage:
Haben die Geschwister von B zu recht Ansprüche auf einen Pflichtteil? Wenn ja auf was bezogen?
Inventar, etc. ist nicht mehr vorhanden, da der zuletzt lebende Elternteil vor seinem Tod schon eine Zeit lang im Pflegeheim untergebracht war und die damaligen Möbel, etc. einer caritativen Einrichtung gespendet wurden. Bargeld bzw. Geld auf dem Konto ist nach Abzug der Beerdigungskosten nur noch rund 500 - 700 Euro da.