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Erbenlegitimation durch Erbscheinsverfahren

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>Erbenlegitimation durch Erbscheinsverfahren

Nochmal:
Es gibt keinen gemeinschaftlichen Teilerbschein, sondern entweder einen Teilerbschein oder einen gemeinschaftlichen Erbschein .

Wie schon mehrfach geschrieben, ist ein Teilerbschein hier sinnlos.


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von cruncc1 am 09.08.2012 21:53
Status: Unsterblich (2709 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 216 User(n) bewertet)

>Erbenlegitimation durch Erbscheinsverfahren
@cruncc1:

zunächst einmal herzlichen Dank für Ihre Beiträge.

Eine bekannte Suchmaschine liefert jedoch bei der Eingabe "Gemeinschaftlicher Teilerbschein" entsprechende Treffer. Insoweit gehe ich davon aus, dass dieser auch beantragt und erteilt werden kann.

Können Sie bitte noch Ihre Meinung, dass ein Teilerbschein hier sinnlos ist, begründen?


von Ratsuchender@123net am 09.08.2012 22:13
Status: Praktikant (18 Beiträge)
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>Erbenlegitimation durch Erbscheinsverfahren
Man spricht von einem gemeinschaftlichen Erbschein, wenn darin alle Erben genannt sind, anderenfalls ist es ein Teilerbschein.

Können Sie bitte noch Ihre Meinung, dass ein Teilerbschein hier sinnlos ist, begründen?
Hierzu wurde doch schon einiges geschrieben.

Man kann mit einem Teilerbschein nichts anfangen.

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von cruncc1 am 09.08.2012 22:38
Status: Unsterblich (2709 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 216 User(n) bewertet)

>Erbenlegitimation durch Erbscheinsverfahren
"- Der Erbschein kann zunächst für den Alleinerben ausgestellt werden, sog. Alleinerben-Erbschein.
- Sind mehrere Erben vorhanden, und beantragen alle einen Erbschein, wird ein gemeinschaftlicher Erbschein ausgestellt. In diesem sind dann die jeweiligen Anteile ausgewiesen.
- Sind mehrere Erben vorhanden, kann aber auch jeder einzelne einen Erbschein beantragen, der dann nur seinen Anteil am Erbe ausweist, sog. Teil-Erbschein.
- Lassen die Miterben ihre Teil-Erbscheine zusammenfassen, wird ein sog. Gruppen-Erbschein erteilt.
- Möglich ist auch, dass nur ein Teil der Miterben ihre Erbteile in einem Erbschein ausweisen lassen. Dies nennt sich dann gemeinschaftlicher Teil-Erbschein."

Quelle: wwww. internetratgeber-recht.de

Es entzieht sich leider noch immer meiner Kenntnis, ob es in meinem Falle sinnvoll ist, einen Teil-Erbschein oder aber einen gemeinschaftlicher Teil-Erbschein zu beantragen.


von Ratsuchender@123net am 09.08.2012 22:57
Status: Praktikant (18 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)



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