Hallo,
vor einigen Monaten bekamen wir Post vom Anwalt, das eine Erbengemeinschaft vor wir bereit sind aufgelöst wrerden soll.
Da mir waren wie einverstanden, es kann lange Zeit nichts, bis heute ein Schreien vom Anwalts kam, anbei ein Testament
Dort steht:
quote:
Meine Tochter... erhält meine ideelle Grundstückshälfte zu Alleineigentum.
Eine Auszahlung hinsichtlich der Grundstückshälfte an die übrigen Geswister soll nicht erfolgen...
Hiermir wererden die anderen 2 Geschwister außen vor gelsen.
Jetzt habe ich aber gelesen, das ein solcher Ausschuß nur 30 Jahre gültig ist und er im Grundbuch eingetragen ist.
Der Erbfall ist jetzt über 30 Jahre her und im Grundbuch ist nichts eingetragen.
Gehe ich recht in der Annahme, das der Ausschuß dann unwirksam ist?
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-- Editiert am 06.10.2010 19:40