Hallo,bei mir besteht eine Erbengemeinschaft aus drei Personen. Mutter hält 50%, zwei Kinder je 25% und es ist noch ein drittes Kind nach dem Tod des Vaters erster Ehe da. Die Erbengemeinschaft besteht seit über zwanzig Jahren. Die beiden Kinder aus erster Ehe waren zum zeitpunkt des Todes des Vaters noch jung. Nun möchte die Mutter in Rente gehen und das Haus verkaufen. Sie hat zuvor lange in das Haus investiert (Renovierungen, Heizung, Arbeit, Grundsteuern, ...), ohne das sich eines der Kinder irgendwie beteiligt hat. Der Wert des Hauses hat sich folglich verändert. Meine Frage an Euch: Haben die Kinder aus erster Ehe noch immer Anspruch auf 25% (des aktuellen) Wertes? Gibt es Beispiele für eine Auflösung einer solchen Erbengemeinschaft? Ich hoffe sehr auf Eure Antworten. joschy
Der kluge Bauer wartet bis nach der Auszahlung an seine Miterben bevor er den Bauernhof saniert. Denn alles was er vorher investiert muß er später mit seinen Miterben teilen.