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Erben und Vererben in der Insolvenz - Insolvenzschuldner als Erbe

Von Rechtsanwältin Patrycja Gerhardy
17.9.2008 | Ratgeber - Erbrecht | 14743 Aufrufe
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Erbe, Insolvenz, Insolvenzschuldner, Gläubiger

Erbe und Insolvenz ist ein Spannungsfeld zweier Rechtsgebiete, das nicht nur den Betroffenen Kopfzerbrechen bereitet. Kann der Insolvenzschuldner überhaupt erben - darf er das Erbe antreten? Verfolgt der Insolvenzverwalter die Geltendmachung des Erbanspruchs oder kümmert der Insolvenzschuldner sich selbst?

Fällt der Erbfall für den Insolvenzschuldner vor Beginn der Wohlverhaltensperiode an, so geht das volle Erbe an die Insolvenzmasse. Die Wohlverhaltensperiode beginnt mit dem Ankündigungsbeschluss des Insolvenzgerichts, in dem mitgeteilt wird, dass der Schuldner die Restschuldbefreiung erlangt, wenn er seinen Obliegenheiten gemäß § 295 InsO nachkommt.

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Rechtsanwältin
Patrycja Gerhardy
Northeim
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Familienrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
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Stirbt ein Verwandter des Insolvenzschuldners in der Wohlverhaltensperiode oder wird einem Insolvenzschuldner ein Erbteil durch Testament zugesprochen, bleibt der Insolvenzschuldner berechtigt und verpflichtet, sich um die Annahme der Erbschaft beziehungsweise um deren Ausschlagung zu kümmern. Stellt sich nach der Ausschlagungsfrist heraus, dass der Erbteil ein Minussaldo hat, weil mehr Verbindlichkeiten vorhanden sind, als Vermögen, muss sich der Schuldner um einen Antrag auf Nachlassinsolvenz kümmern.

Der Insolvenzverwalter hat bis zum Beginn der Wohlverhaltensperiode Auskunftsansprüche gegenüber dem Erben betreffend Art und Höhe des geerbten Vermögens. Um dem beerbten Insolvenzschuldner jedoch einen Anreiz zu geben, seine Erbansprüche innerhalb der Wohlverhaltensperiode zu verfolgen und wahrheitsgemäß mitzuteilen, verbleibt das hälftige geerbte Vermögen beim insolventen Erben und dient damit nicht der Befriedigung seiner Gläubiger.


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