Erbe zu Lebzeiten abkaufen?

7. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
MrX123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbe zu Lebzeiten abkaufen?

Guten Tag,

ich hätte gerne Infos zu folgenden Sachverhalt:

Mein Vater besitzt einen Hausteil (Wert ~100.000€), und 2 Grundstücke (Wert ~100.000€). Ich besitze noch 2 Brüder. Da mein Vater in seiner Vergangenheit etwas Schulden angesammelt hat und auch seine Ex Frau auszahlen muss, zahl ich schon seit einigen Jahren seinen Kredit zurück (bis jetzt ~ 30.000€) da er es ohne meiner finanziellen Unterstützung nicht schaffen würde.

Nun würde er mir als Gegenleistung für meine Hilfe gerne mir alles vererben unter der Bedingung, dass ich jeden Bruder 20.000€ zahle.

So wie ich es aber verstanden habe, wäre dies aber gar nicht möglich (außer per Verzichtserklärung) da es ja einen Pflichterbeanteil gibt und eine Schenkung zu Lebzeiten eine Missschenkung wäre.

Stimmt dies oder wäre das möglich da ich ihm ja durch das Kreditraten übernehmen schon ~30.000€ gezahlt habe. Also Quasi abgekauft aber halt sehr billig.

Danke für Eure Info!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Da Dein Vater noch lebt, gibt's nix zu erben. Der Vater kann mit seinem Eigentum machen, was er will - es Dir schenken, verjubeln, verkommen lassen.

Wenn Dein Vater noch 10 Jahre nach der Schenkung lebt, haben Deine Brüder keinerlei Ansprüche mehr gegen Dich; ansonsten für jedes Jahr 10% des Schenkungswertes als Berechnungsgrundlage des Pflichtteilergänzungsanspruchs.

Den Verzicht darauf kannst Du ihnen abkaufen (z.B. für die 20 kEUR). Was sagen denn die Brüder dazu? Vermutlich stehen sie mit dem Deal doch ganz gut da.

Mal durchgespielt, angenommen alle 3 Brüder sind die einzigen Erben. Vater verstirbt, Als Vermögen werden 170.000 EUR angenommen (200.000 EUR - 30.000 EUR Schulden bei Dir).

Gesetzliche Erbfolge: Jeder bekommt 56.000 EUR (und Du natürlich die 30.000 EUR Rückzahlung der Schulden extra)
Vater enterbt die beiden, Du erbst alleine.: Jeder Deiner Brüder 28.000 EUR (Pflichtteil) und Du den Rest.
Vater verschenkt alles an Dich und stirbt sofort danach: Jeder Deiner Brüder 28.000 EUR (Pflichtteilergänzungsanspruch) und Du den Rest.
Vater verschenkt alles an Dich und stirbt nach 5 Jahren: Jeder Deiner Brüder 14.000 EUR (Pflichtteilergänzungsanspruch) in 5 Jahren und Du den Rest.
Vater verschenkt alles an Dich und stirbt nach 10 Jahren: Deine Brüder bekommen nichts mehr von Dir.

Wenn er noch weitere Schulden hat, mindert das natürlich das Erbe/die Schenkung weiter und der Anteil für Deine Brüder wird noch
geringer.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
So wie ich es aber verstanden habe, wäre dies aber gar nicht möglich (außer per Verzichtserklärung)


Doch, das ist möglich

Zitat:
(außer per Verzichtserklärung) da es ja einen Pflichterbeanteil gibt


Ohne Verzichtserklärung haben Deine Brüder im günstigsten Fall, also wenn Dein Vater kurz nach der Schenkung verstirbt, einen Anspruch in Höhe von 28.000€ (siehe Antwort little-beagle)

Zitat:
eine Schenkung zu Lebzeiten eine Missschenkung wäre.


Eine böswillige Schenkung gibt es nur, wenn Dein Vater verheiratet ist, seine Frau bereits verstorben ist und es ein Berliner Testament gibt. Da die Rede von einer Ex-Frau ist, gehe ich davon aus, dass diese Umstände nicht zutreffen.

Sollte sich Dein Vater für den Hausteil ein Wohnrecht vorbehalten, sie die Rechnung etwas anders aus.

1x Hilfreiche Antwort

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