Wie ist die gesetzliche Erbfolge bei Tod des Ehepartners in Bezug auf dessen Eltern für den überlebenden Ehegatten - also besteht ein Erbanspruch des überlebenden Ehepartners gegenüber den Eltern des vorverstorbenen Kindes?
Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen, das vorverstorbene Kind hat allerdings noch Geschwister.
MfG
MG
Erbe von Schwiegereltern
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
wenn der verstorbene Ehepartner ein lebendes Kind hat, do ist das Ehegattenerbrecht 1/2 wenn Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung bestand; wenn kein kind vorhanden sondern nur die eltern, dann beträgt der anteil 3/4
elmer
Vielen Dank für die Antwort - aber ich habe meine Anfrage wohl mißverständlich formuliert.
Die Antwort von Elmer gibt m.E. die Ansprüche aus dem Erbe des verstorbenen Ehepartners wider. Die Frage bezog aber darauf, was passiert, wenn die Eltern (ein Elternteil) ein verheiratetes Kind überleben und ob/wie die Erbansprüche dessen (verwitweten) Ehepartners gegenüber den Schwiegereltern sind (wenn diese versterben und ein Erbe besteht).
Ich hoffe die Frage/gemeinte Situation ist jetzt klarer geworden!
MfG
MG
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wenn die eltern ein verheiratetes kind überleben, so sind sie zusammen mit dem verwitweten ex-ehepartner gesetzliche erben.
die quotenverteilung sieht wie folgt aus: eltern 1/4 und ehepartner (ex) 3/4 bei zugewinngemeinschaft - hoffe, die frage richtig beantwortet zu haben
elmer
Hallo Elmer,
vielen Dank für die weitere Bemühung, aber Frage ist nicht richtig verstanden bzw. wohl immer noch nicht klar genug von mir formuliert. Die Frage ist NICHT, was die Eltern und der überlebende Ehepartner von dem verstorbenen Ehepartner erben, sondern was/ob der überlebende Ehepartner von den Schwiegereltern erbt, wenn diese danach/später sterben. Deshalb die Frage nach dem Erbe von SCHWIEGERELTERN!
MfG
MG
sorry für meine blödheit: also wenn die eltern des verstorbenen ehepartners sterben, so erben ihre kinder (geschwister des verstorbenen ehepartners), danach ihre eltern und wenn diese nicht mehr sind, deren kinder (onkels+tanten des verstorbenen ehepartners)- die ehegatten (schwiegerkinder) erben meines wissens nicht
elmer
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