Hallo, mein Vater und seine LG bewohnten ein Haus, welches ihnen zur Hälfte gehört. Das Grundstück gehörte ihm alleine.
Um die Dame nicht aus dem Haus jagen zu müssen wurde ein unter dem eigentlichen erbberechtigten Wert eine Summe vorgeschlagen, die sie auszahlen solle. Auf Klage soll möglichst verzichtet werden. Die Dame pokert und bietet weit unter der Hälfte des Vorschlages (Vermögenswerte liegen offen). Ich möchte ungern die Klageweg gehen. Was habe ich noch für Möglichkeiten?
Erbe vom Vater antreten-Lebensgefährtin bietet "kleinen" Anteil von Haus und Grund
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zitat:Was habe ich noch für Möglichkeiten?
Der LG erklären, dass ihr das Haus nicht gehört. Das Haus gehört demjenigen, der als Eigentümer für das Grundstück im Grundbuch steht.
Die Sache ist einfach: Erkläre der LG die Eigentumsverhältnisse und mache ihr klar dass die Alternative zu eurem Vorschlag genau darin besteht, dass sie das Haus verlässt. Ganz pickelhart und ohne jeglichen Verhandlungsspielraum. Dann wird ihr das Pokern schon vergehen. Es gibt für euch keinen Grund euch noch weiter "herunterhandeln" zu lassen als ihr der Dame eh schon entgegengekommen seid, denn ihre Alternative zur Einigung zu euren Bedingungen heißt Auszug.
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ZitatWas habe ich noch für Möglichkeiten? :
Ihr den §180 ZVG vorschlagen, Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft vorschlagen. Da wird die Dame wohl ein wenig hellhörig, es kommt zwar unter Umständen wenig heraus, aber schon eine Ankündigung lässt manch einen wach werden.
Schon mal herzlichen Dank! Ich lese mich mal in die vorgeschlagenen Themen ein.
Zitat:Ihr den §180 ZVG vorschlagen, Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft vorschlagen.
Welche Gemeinschaft? Die LG des Vaters scheint ja nicht Teil der Erbengemeinschaft zu sein.
Nein. Sie gehört nicht zur Erbengemeinschaft.
Der Vater hat sich zu seinen Lebzeiten ganz sicher gewünscht, daß sich sein Sohn nach seinem Tod so verhält.
Zitatmein Vater und seine LG bewohnten ein Haus, welches ihnen zur Hälfte gehört :
Das solltest du mal näher erklären.
Maßgeblich ist jedenfalls, wem das Haus jetzt nach dem Erbfall gehört - ggf. wem zu welchem Anteil.
Wenn die LG des Verstorbenen ein Haus bewohnt das ihr nicht oder nur anteilig gehört, dann hat sie Miete/Nutzungsentschädigung zu zahlen (ggf. für den Teil, den sie über ihren Anteil hinaus nutzt).
Das Haus gehört ihr zur Hälfte auch schon zu Lebzeiten des Vaters. Die andere Hälfte vom Vater sowie das Grundstück sind erbmasse. Kein Testament. Erben sind nur die Kinder.
ZitatDie andere Hälfte vom Vater sowie das Grundstück sind erbmasse. :
Dann dürfte für die Dame wenig übrig sein, was sie als Eigentum hat. Keine Erbengemeinschaft, also wo sollte ihre halbes Haus denn ohne Grundstück stehen?
Wieso nicht mal den Spieß umdrehen, ihr anbieten, man zahlt sie mit dem halbem Wert des Hauses aus, da einem eh der größte Teil gehört, sein Eigentum ist. Je nach Haus sind da vielleicht 50 oder 100 tsd € im Raum.
ZitatDer Vater hat sich zu seinen Lebzeiten ganz sicher gewünscht, daß sich sein Sohn nach seinem Tod so verhält. :
Mit Moral kommt man nicht weit, manche Erblasser hoffen auf ein Ergebnis, welches es nie geben wird.
Der Erbe sollte sich nicht von Gefühlen leiten lassen und auch keine Auseinandersetzung scheuen, denn das ist es auf was die Dame hofft. Denn als Erblasser stehen einem meist die eigenen Kinder vor der Liebschaft im Bett, wenn der Erblasser mehr wollte, hätte er ein Testament oder eine Heirat in Erwägung gezogen.
ZitatDas Haus gehört ihr zur Hälfte auch schon zu Lebzeiten des Vaters. Die andere Hälfte vom Vater sowie das Grundstück sind erbmasse. Kein Testament. Erben sind nur die Kinder. :
Wie soll das denn gehen? Sie kann kein Haus besitzen, wenn ihr das Grundstück nicht gehört. Auch bei einem Hausverkauf wird NUR das Grundstück veräußert (das wertvoller sein kann, wenn "zufällig" ein Haus drauf steht). Aber wenn die LG nicht im Grundbuch eingetragen ist und nicht zur Erbengemeinschaft gehört, hat sie Anspruch auf exakt.... nichts.
Zitat:Das Haus gehört ihr zur Hälfte auch schon zu Lebzeiten des Vaters. Die andere Hälfte vom Vater sowie das Grundstück sind erbmasse.
Wer steht als Eigentümer der Immobilie im Grundbuch? Diesem gehört das Grundstück sowie das darauf stehende Haus.
Oder handelt es sich um ein Erbbaurecht?
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