Erbe verpasst?

2. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
votec-cougar
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe verpasst?

Wir sind drei Kinder von einem Bauernhof.
Mein ältester Bruder hat vor 20 Jahren den Hof übernommen. Wir zwei anderen Geschwister haben zum Ausgleich (!) ein Grundstück bzw. den Erlös daraus bekommen (ca. 95.000DM).

Notariell wurde nichts vereinbart - jedenfalls nicht mit mir,

Auf dem Dorf war es halt schon immer so, dass der Älteste den Hof übernommen hat und der Rest "leer" ausging.

2004 ist mein Vater gestorben und es wurde das Ersparte in Höhe von ca. 5000EUR durch 3 geteilt.
Kürzlich ist meine Mutter verstorben.

Da ich seit 2000 keinen Kontakt mehr zu meinen Eltern und Geschwistern habe, will ich jetzt das Erbe um den ganzen Hof (und Länderreien) anfechten.
Offiziell hat es ja nie eine Übergabe des Hofes gegeben und von daher ist davon auszugehen, dass meine Mutter alles in ihrem Besitz hatte!? Und dieses Erbe will ich jetzt erstreiten.

Frage daher:
Ist das realistisch oder verjährt?
Bedeutet es ggf., weil ich bei Hofübergabe nicht widersprochen habe, dass ich keinen Anspruch an das Hof-Erbe habe?

Danke vorab!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Du hättest bei Hofübergabe noch nicht einmal widersprechen können.

Deine Eltern sind völlig frei, was sie mit ihrem Eigentum machen. Sie haben es deinem Bruder gegeben. Einen Ausgleich hätte es nicht geben müssen.
Und eventuelle Ansprüche wegen Schenkung sind 10 Jahre nach Schenkung erledigt.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zu erben gibt es aktuell nur, was der Mutter zum Zeitpunkt ihres Todes gehörte. Die Schenkung von vor 20 Jahren spielt in der Tat keine Rolle mehr. Mit ziemlicher Sicherheit steht seit damals der Bruder im Grundbuch. Dazu war keine Vereinbarung mit Ihnen nötig.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Es könnte komplizierter sein, als das auf den ersten Blick erscheint.

Denn in einigen Bundesländern gibt es für landwirtschaftliche Betriebe ein Sonder-Erbrecht ("Höfe-Ordnung"), welches dafür sorgen soll, dass Bauernhöfe weder aufgeteilt noch der Bauernhof durch Auszahlungspflichten des erbenden Kindes an nicht-erbende Geschwister belastet werden soll. Lebensmittelproduktion hatte in der Vergangenheit einen höheren Stellenwert als die Interessen von erbenden Kindern - entsprechende Vorschriften gelten noch immer. Lesen Sie zur ersten Orientierung hier: https://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6feordnung

In welchem Bundesland liegt denn der Hof?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Es könnte komplizierter sein, als das auf den ersten Blick erscheint.


Warum? Die Antworten von hiphappy und bear sind zutreffend unabhängig davon ob die Höfeordnung gilt oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Falls die Schenkung noch anzufechten wäre, stünde einer erfolgreichen Anfechtung eventuell noch die Höfeordnung entgegen.
Da die Schenkung allerdings > 20 Jahre her ist, braucht man sich keine weiteren Gedanken machen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat:
Warum? Die Antworten von hiphappy und bear sind zutreffend unabhängig davon ob die Höfeordnung gilt oder nicht.

Naja, die Aussage von hiphappy war "Deine Eltern sind völlig frei, was sie mit ihrem Eigentum machen. Sie haben es deinem Bruder gegeben. Einen Ausgleich hätte es nicht geben müssen.".
Wenn die Höfeordnung gelten würde, wären 2 der 3 Sätze nicht richtig. Aber die Übergabe an den ältesten Sohn, war ene zulässige Übergabe an einen Hoferbberechtigten und der vorgeschriebene Ausgleich an die Geschwister von 95 TDM mehr als ausreichend.

Von daher wäre das Ergebnis aus Sicht des Fragestellers das gleiche: Nichts zu machen, juristische Anfechtung aussichtslos.

Und selbst wenn: Ist dem Fragesteller klar, dass eine juristische Anfechtung überhaupt nur möglich gewesen wäre, wenn er "nach seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten, nach seinen Kenntnissen und seiner Persönlichkeit in der Lage ist, den von ihm zu übernehmenden Hof selbständig ordnungsmäßig zu bewirtschaften"? Denn nach der Höfeordnung darf nur jemand den Hof erben, der ihn auch selbst(!) bewirtschaften kann.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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