Erbe und pflichtteilsberechtigter????

6. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Ingawinger
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)
Erbe und pflichtteilsberechtigter????

Hallo,

also ich würde gerne wissen, wie es sich verhält, wenn man erbe ist aber im Nachlass nicht mehr viel ist, weil es zu lebzeiten verschenkt wurde???? bin ich dann trotzdem an dem verschenkten Pflichtteilsberechtigt? Oder nicht? überall steht irgendwie nur der Pflichtteil im Zusammenhang mit einer "Enterbung" aber was wenn man Erbe ist? Ist man dann nun pflichtteilsberechtigt oder nicht?:)

vielen Dank:)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
rosie123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)

Falls es ein Testament gibt, und du enterbt bist, dann bist du u.U. pflichtteilsberechtigt.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ingawinger
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

nein nicht enterbt!

es gibt ein Testament und es gibt 2 Erben!
Jedoch wurde das Haus schon zu lebzeiten an den Sohn verschenkt, sodass es nichts mehr zu erben gibt. Aber bin ich jetzt als Erbe auch pflichtteilsberechtigter?


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Es kommt auf den Zeitpunkt der Schenkung an, und ob der Schenker für sich ein Nutzungsrecht im Grundbuch hat eintragen lassen.

Falls die Schenkung vor mehr als 10 Jahren stattfand, und es keinen Eintrag im Grundbuch gab, dann wird der Pflichtteil ohne den Wert des Hauses berechnet.
In allen anderen Fällen sollte man sich die exakten Einzelheiten beschaffen, eventuell gibt es noch Pflichtteilsansprüche aus der Schenkung.

schau mal hier: http://www.focus.de/immobilien/finanzieren/schenkung_aid_57593.html

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-- Editiert joebeuel am 06.12.2011 20:57

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ingawinger
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

vielen dank für die antwort!

ne ist keine 10 jahre her und es gab auch nutzungsrect und wohnrecht.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Vorsicht!
Es ist ja nicht so, dass man sich das aussuchen kann, ob man Erbe wird oder doch lieber den Pflichtteil nimmt.

Wenn man das Erbe ausschlägt, dann war's das.
Anspruch auf den Pflichtteil hat man dann nicht mehr.

Wenn die Eltern ein gemeinsames Testament hatten, die Kinder mit gleicher Quote erben sollten, dann darf der Längerlebende nicht einfach zu Lebzeiten so handeln, dass er die Nachlassquoten verschiebt.
Er muss für Ausgleich sorgen bzw. der Beschenkte muss sich die Geschenke auf den Erbteil anrechnen lassen.

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"Lukas 7,23"

1x Hilfreiche Antwort

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