Erbe oder nicht was soll ich tun?

13. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
pulloverschaf
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 18x hilfreich)
Erbe oder nicht was soll ich tun?

Guten Tag,
ein guter Freund ist gestorben, nun weis ich von Ihm das er vor gut 1 Woche sein Testament beim Notar unterzeichnet hat.

Allerdings hat er wohl 2 Miterben Vollmachten ins Testament oder beim Notar gegeben.

Derzeit weis ich ja nur vom Tod Nicht ob ich auch wie er gesagt hatte bedacht bin.

Sollte ich vorsorglich allen Vollmachten widerrufen? Schreibe ich diese widerrufe an die 2 Miterben? Oder an Bank oder Grundbuchamt oder Nachlassgericht.

Wie erfahre ich am schnellsten ob ich überhaupt bedacht bin? Einer der Bevollmächtigten sagte mir telefonisch er solle sich um alles kümmern. Ob das stimmt weis ich ja auch nicht.

Ich hoffe ihr könnt mir Rat geben.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von pulloverschaf):
Sollte ich vorsorglich allen Vollmachten widerrufen?

Mir würde keine Rechtsgrundlage einfallen weshalb DU dieVollmachten widerrufen könntest.
Da kann nur der Vollmachtgeber und der weilt nicht mehr unter uns.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ein Erbe kann die vom Verstorbenen erteilten Vollmachten widerrufen. Im Moment bist Du aber nur ein guter Freund und ob Du Erbe oder Vermächtnisempfänger bist oder vielleicht gar nichts bekommst, ist aktuell nicht klar.

Die Eröffnung des Testamentes durch das Nachlassgericht wird voraussichtlich erst in einigen Wochen erfolgen.

Da der Wille des Verstorbenen auch erst eine Woche alt ist, solltest Du ihn nach meiner Auffassung einfach respektieren.

Eine Vollmacht ist übrigens kein Freifahrtschein zur Selbstbedienung. Der Bevollmächtigte muss gegenüber den Erben Rechenschaft ablegen über die Handlungen, die er mit der Vollmacht vorgenommen hat.

1x Hilfreiche Antwort

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