Erbe meiner Mutter

4. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb414650-14
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)
Erbe meiner Mutter

Hallo, meine Mutter ist im Dezember verstorben. Sie hat mir nichts hinterlassen nur Ärger und Probleme.

Ich selbst beziehe durch eine Krankheit bereits rente und habe kein Geld. Daher musste ich zum Sozialamt damit die die beerdigung bezahlen.

Ich selber habe kein Auto und auch niemand der eins hat und so musste ich zu den ganzen Ämtern mit dem Taxi oder Bus.

Das Erbe möchte ich ausschlagen dazu habe ich am Donnerstag Termin.

Auf Ihrem Girokonto sind noch 764 Euro.

Darf ich diese abheben (habe die Pin) um meine Kosten zu bezahlen weil ich sonst nicht weiss wie ich diesen Monat rumkommen soll und Rechnungen von Ihr zahlen soll ?

Oder muss das Geld auf dem Konto verbleiben da sonst das Erbe als angenommen gillt ? Und wie ist das mit der Miete usw. muss das weiterhin bezahlt werden auch wen ich das Erbe ausschlage ?

Ich würde das Geld sonst abheben und in nen Umschag tun und alles was noch von Ihr anfällt damit begleichen.

Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Darf ich diese abheben (habe die Pin) um meine Kosten zu bezahlen weil ich sonst nicht weiss wie ich diesen Monat rumkommen soll und Rechnungen von Ihr zahlen soll ? Natürlich nicht. Das dürfte sogar Unterschlagung sein, denn das Geld gehört ja dem Erben, also der Oberfinanzdirektion, die nach Ihrer Ausschlagung Erbe wird.
Und wie ist das mit der Miete usw. muss das weiterhin bezahlt werden auch wen ich das Erbe ausschlage ? Nein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Lassen Sie das Geld besser auf dem Konto!

Der Mietvertrag geht auf den Erben über, Sie haben damit nichts mehr zu tun. Mehr dazu unter dem Link.
Ansonsten brauchen Sie auch keine Rechnungen Ihrer Mutter mehr zu bezahlen.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tod1.htm

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#3
 Von 
fb414650-14
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo und Danke dann werde ich das nicht anrühren. Ich frage mich nur wer mit jetzt hilft weil mir bereits über 80 Euro fehlen wegen den fahrten zu den Ämtern und das wird mir am Monatsende extrem fehlen :-( Zudem bleiben durch die Beerdigung ca. 400 Euro über die ich selbst zahlen muss und ich weiß nicht wie.

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#4
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Zudem bleiben durch die Beerdigung ca. 400 Euro über die ich selbst zahlen muss und ich weiß nicht wie.


Hallo, Ich hatte im letzten Jahr eine ähnliche Konstellation, als mein Vater gestorben ist. Wir haben das Erbe innerhalb der Sechswochenfrist ausgeschlagen, aber die Leistungen für seine Beerdigung mit dem verbliebenen Kontoguthaben beglichen. Wir sind mit der Rechnung vom Bestatter und der Sterbeurkunde zur Bank gegangen und haben die Rechnung dort direkt bezahlt. Der eingesetzte Nachlassverwalter hat die Rechnung von uns bekommen und dies so akzeptiert.
Kann aber durchaus sein, dass dies nicht der richtige Weg ist...

-- Editiert von hausfrau66 am 04.01.2016 14:12

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