Erbe in Polen – Neues Notarrecht in Polen – Erbschein in Polen kann notariell erteilt werden

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Wann kann es zum Notar gehen?

Mit Inkrafttreten der Neufassung des Notarrechts in Polen zum 02.10.2008 dürfen Notare in Polen parallel zu den Gerichten ein dem Erbschein entsprechendes Dokument erteilen.

Bislang konnte ein Erbschein in Polen lediglich beim zuständigen Gericht beantragt werden. Die Erteilung des Erbscheines war für den beziehungsweise für die Erben also zwangsläufig damit verbunden, einen schriftlichen Antrag an das Gericht zu formulieren sowie einen Anhörungstermin beim örtlich zuständigen Gericht wahrzunehmen.

Mit der Gesetzesänderung kann nun jeder in Polen zugelassene Notar ein dem Erbschein entsprechendes Dokument ausstellen, indem er die so genannte „Urkunde über die Bestätigung der Erbenstellung“ erteilt.

Die Möglichkeit, sich die Erbenstellung notariell bestätigen zu lassen und somit das Erbscheinsverfahren zu ersparen, gilt sowohl für gesetzliche als auch für testamentarisch eingesetzte Erben. Erben, die durch ein besonderes Testament (mündliche, auf polnischem See-oder Luftschiff geschlossene Testamente) müssen sich weiterhin an das Gericht wenden.

Die Möglichkeit, sich die Erbenstellung notariell beurkunden zu lassen setzt voraus, dass die Erben über die Höhe der jeweiligen Erbteile einig sind. Die Erben müssen weiter darüber einig sein, dass sie die notarielle Bestätigung der Erbenstellung wollen. Sie haben die Urkunden zur Vorlage beim Notar vorzubereiten, die zur Feststellung der Erbenstellung erforderlich sind (Totenschein, Abschriften aus den Familienstammbüchern, ggf. das Testament im Original u.a.).

Drei Verfahrensstufen

Die notarielle Bestätigung der Erbenstellung findet in drei Stufen statt. Die Anwesenheit aller Erben des/der Verstorbenen ist erforderlich.

Zunächst wird ein so genanntes Erbprotokoll unter Beteiligung aller gesetzlich und testamentarisch einzusetzenden Erben erstellt. Der Notar beurkundet die Erklärungen aller beteiligten Erben insbesondere betreffend der Frage ob weitere, bislang unbeteiligte, Personen als Erben in Betracht kommen. In diesem Rahmen werden die Anwesenden über die Bedeutung dieser Erklärungen belehrt, insbesondere über die Strafbarkeit bei falschen Angaben. Der Notar hat jedoch keine Befugnisse, die Angaben zu überprüfen.

In der zweiten Stufe wird, vorausgesetzt, dass der Notar der Überzeugung ist, dass keine weiteren, nicht anwesenden Erben in Betracht kommen, die Bestätigung über die Erbenstellung, beurkundet. Alle Beteiligten müssen ihre Zustimmung zu dieser Beurkundung erteilen.

In der dritten Stufe wird die Erbenfeststellung zum elektronischen Register betreffend der Erbenfeststellungen gemeldet. Ab dem Zeitpunkt dieser Anmeldung ist die Feststellung der Erbenstellung rechtswirksam.

Vorteile des notariellen Verfahrens

Das Gerichtsverfahren zur Erbscheinserteilung bedarf der Teilnahme an einem Gerichtstermin und dauert in unstreitigen Fällen bis zu drei Monaten. Das notarielle Verfahren soll eine zügigere Abwicklung ermöglichen und verläuft unbürokratischer. Die Beteiligten können den Notar frei wählen und sind daher nicht an örtliche Gerichtszuständigkeiten gebunden.

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