Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Recht in Polen » 

Erbe in Polen – Kann der Erbschein in Deutschland beantragt werden?

Von Rechtsanwältin Patrycja Gerhardy
5.7.2010 | Ratgeber - Recht in Polen | 2043 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Erbe, Polen

Internationale Zuständigkeit der Nachlassgerichte

Nach Eintritt des Erbfalles sind die Erben einer Reihe von organisatorischen Problemen ausgesetzt. Befindet sich das Erbvermögen dann noch im Ausland oder hat der Erblasser zuletzt im Ausland, beispielsweise in Polen, gelebt, erscheint die Frage, wie und wo man mit dem Erbverfahren ansetzt, nochmals komplizierter.

Verstirbt ein Angehöriger mit Vermögen im Ausland, bedarf es auch nach den meisten ausländischen Rechtsordnungen für die Übernahme des Erbes der Vorlage eines Erbscheines. Der Erbschein wird grundsätzlich durch das zuständige Nachlassgericht ausgestellt. So ist es auch in Polen. In Polen muss der Erbe zur rechtmäßigen Übernahme der vererbten Gegenstände oder Rechte einen vom Gericht ausgestellten Erbschein oder einen notariell beurkundeten Erbvertrag vorlegen.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwältin
Patrycja Gerhardy
Northeim
8 Bewertungen
Familienrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
 Pers. Direktanfrage 

Muss aber für in Polen geerbtes Vermögen immer ein durch ein polnisches Nachlassgericht ausgestellter Erbschein vorliegen? Ist ein deutsches oder ein polnisches Nachlassgericht zuständig?

Den Erbschein in Polen einzuholen ist für im Ausland lebende Erben selbstverständlich mit erheblichem Mehraufwand verbunden. Dieser ist nicht immer nötig.

Nach einer Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts müssen polnische Behörden auch einen deutschen Erbschein akzeptieren, soweit dieser nach deutschem Recht wirksam erteilt wurde und die Überbeglaubigung, d.h. die Apostille des Direktors des zuständigen Landgerichts trägt.

Die deutschen Nachlassgerichte sind in Anwendung des § 25 EGBGB insbesondere dann zuständig, wenn der Erblasser (der Verstorbene) deutscher Staatsangehöriger war. Selbst wenn der Erblasser zuletzt im Ausland lebte, kann daher ein Erbschein in Deutschland beantragt werden. Sinnvoll ist dies, wenn der Großteil der Erben in Deutschland lebt.

Gerade wenn der Erblasser beiden Staaten angehörte, ist es für den in Deutschland lebenden Erben einfacher, den Erbschein in Deutschland einzuholen. Zwar fallen bei Vorlage eines deutschen Erbscheines in Polen ohnehin noch zahlreiche Aktivitäten vor Ort an, um das Vermögen in Besitz zu nehmen, dennoch ist in einfach gelagerten Fällen die Einholung des Erbscheines in Deutschland meist unaufwändiger.

Die Verfasserin dieses Artikels arbeitet im Rahmen der Abwicklung von „deutsch-polnischen“ Erbfällen mit ausgewählten Rechtsanwälten und Immobilienfachleuten in Polen zusammen. Für die Beantwortung entsprechender Anfragen steht sie gern zur Verfügung.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?