Erbe erst nach Tod beider Ehepartner (Stiefkinder)

27. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Kordula
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe erst nach Tod beider Ehepartner (Stiefkinder)

Wie kann man erreichen, dass ein Ehepaar sich bei Tod eines Partners möglichst komplett beerbt und weitere Erben erst nach dem Tod des 2. Partners zum Zuge kommen.
Ein Partner hat Kinder aus einer 1. Ehe, der andere ein Elternteil und eine Schwester. Es gibt Vermögen,das vor der Ehe bestanden hat und eine zu gleichen Teilen erworbene Immobilie vor der Ehe.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
f!o
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 85x hilfreich)

Es wäre sinnvoll in diesem Fall ein Berliner Testament notariell zu hinterlegen, dabei setzen sich die Eheleute zu Alleinerben ein und bestimmen für den Fall von Todes wegen Schlusserben. Durch eine Strafklausel im Berliner Testament kann man bezwecken, dass die aufgeführten Schlusserben im Falle, dass diese nach dem Erstverstorbenen
ihren Pflichtteil fordern beim Ableben des Überlebenden nicht mehr bedacht werden.

Eine Garantie gibt es trotzdem nicht, da die gesetzlichen Erben trotzdem - trotz der Strafklausel - nach dem Erstverstorbenen ihren Pflichtteil fordern könnten, allerdings sollte die o.g. Strafklausel schon recht abschreckend wirken.

Ich sehe weiterhin das Problem, dass wenn der Ehepartner zuerst verstirbt, der schon voreheliche Kinder hat, dass diese dann ihren Pflichtteil einfordern weil sie bei dem Tod des Überlebenden grds. sowieso nicht mehr bedacht wären.

Es würde sich in diesem Fall mE empfehlen schon bei Lebzeiten einen ordentlichen - möglichsten notariellen - Erbvertrag mit allen Beteiligten aufzusetzen, dieser könnte später auftauchende Streitigkeiten verhindern und die Eheleute absichern.

flo

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#2
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Richtig, das ist genau das Problem, wo der Fisch zu stinken anfängt!
Berliner Testament oder Strafklausel hin oder her!
Wenn derjenige ohne voreheliche Kinder zuerst verstirbt, haben die vorehelichen Kinder des Partners eh keine Ansprüche, stirbt der mit vorehelichen Kindern zuerst ist das der einzige Erblasser, von dem die Kinder überhaupt was erben können.

Glaube OHNE notarielle Beratung/Aufsetzung des Vertrages braucht man in dem Fall gar nicht anfangen!!!!

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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