Erbe des Stiefkinds, wenn eigenes Kind und Testament vorhanden

14. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
franzensbad
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbe des Stiefkinds, wenn eigenes Kind und Testament vorhanden

Meine Frage:
Ein Mann hat selbst ein Kind und lässt sich scheinden. Er heiratet eine Frau mit Kind (Stiefkind).
Es existiert ein Testament, dass das eigene Kind des Mannes und seine Frau je zur Hälfte als Erben einsetzt.
Die Frau stirbt; Erben sind der Mann und das Stiefkind.
Der Mann ändert das Testament nicht. Er stirbt.
Wer erbt?

Testament oder Erbe?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Verflxt
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 28x hilfreich)

Ich beantworte in der Annahme, das der Mann das Kind nicht adoptiert hat.

Als die Frau gestorben ist, hat ihr leibliches Kind geerbt.
Wenn jetzt der Mann verstorben ist- und der Mann keine eigenes Testament hat, erben jetzt sein leibliches Kind.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
franzensbad
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

#1 Sorry, aber das steht anders in der Frage - es existiert eben ein Testament des Mannes, dass die Frau als Erbin einsetzt. Das Kind der Frau ist deren Alleinerbe.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Verflxt
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 28x hilfreich)

Sorry, falsch gelesen.
Im Testamenst des Mannes ist doch das eigene Kind erwähnt und da die Frau bereits verstorben ist, wäre meiner Auffassunf nach das Kind des Mannes Alleinerbe.

-- Editiert von Verflxt am 14.04.2017 23:01

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Auf das Testament der Frau kommt es beim Tod des Mannes nicht an. Es zählt alleine das Testament und der mutmaßliche Wille des Mannes.
Da der Mann keine Ersatzerben eingesetzt hat, muss das Testament ausgelegt werden.

Ich gehe davon aus, dass die Auslegung dazu führt, dass das leibliche Kind des Mannes Alleinerbe wird. Das setzt voraus, dass es keine Anhaltspunkte für einen anderen Willen des Mannes gibt, auch nicht außerhalb des Testamentes.

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