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Erbe der Kinder bei Wiederheirat eines Elternteils

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Erbe der Kinder bei Wiederheirat eines Elternteils

Meine Mutter ist vor 1,5 Jahren gestorben. Sie hat zusammen mit meinem Vater ein sog. Berliner Testament (ohne Wiederverheiratungsklausel) gemacht. Nun hat mein Vater vor zwei Monaten eine wesentlich jüngere Frau geheiratet, die ihrerseits - ebenso wie mein Vater - ein Vermögen mit in die Ehe brachte. Sie ist kinderlos.

Ich befürchte nun, das mein Vater mit seiner neuen Frau das gesamte Vermögen verlebt. Es ist durchaus denkbar, dass diese Ehefrau nun beim Tod meines Vaters behaupetet, es sei nichts mehr da.

Kann ich mich dagegen schützen und was ist denn mit dem Testament meiner Mutter?


-- Editiert von gartenfan1 am 03.05.2006 14:48:33


von Gartenfan1 am 03.05.2006 14:41
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Erbe der Kinder bei Wiederheirat eines Elternteils
hallo Gartenfan1,
haben deine Eltern ein gemeinsames Testament gehabt oder jeder ein einzelnes? Beim Berliner Testament kommt es auf den genauen Wortlaut an, z.B. ob dem Überlebenden nachdem Tod des Erstversterbenen die alleinige Verfügungsvollmacht über das Vermögen erlaubt ist oder er nur Nutznießer (z.B. Verbrauch der Zinsen) ist. Was in dem Testament der Satz "wenn der Nacherbe seinen Erbteil einfordert ist der nur auf den Pflichtteil zu begrenzen, genau wie nach dem Tod des Letztversterbenden?" und hast du beim Tod der Mutter etwas gefordert?

Eine Behauptung, das ist nichts mehr muss nachgewiesen werden. Da gibt es Kontoauszüge usw. Wenn z.B. Schenkungen erfolgen hast du darauf dann ja einen Pflichtteilergänzungsanspruch.

Vielleicht hast du aber Glück, und die Frau stirbt zuerst und dadurch erhöht sich das Erbe von deinem Vater an dich.


von sika0304 am 04.05.2006 09:24
Status: Tao (8055 Beiträge)
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>Erbe der Kinder bei Wiederheirat eines Elternteils
Hallo sika0304 und vielen Dank,

nach dem Berliner Testament hat mein Vater das alleinige Verfügungsrecht. Zum Oflichtteil ist nichts gesagt. Nach dem Tod meiner Mutter habe ich nichts gefordert.

Sofern nach dem Tode meines Vaters noch etwas vorhandensein sollte, denke ich, wird es sehr schwer sein dies nachzuweisen. Wie soll ich zum Beispiel erfahren ob ein Bankschließfach etc. vorhanden ist?

Wegen des großen Altersunterschiedes ist es eher unwahrscheinlich, dass die Frau vor meinem Vater verstibt.

Gruß

Gartenfan1


von Gartenfan1 am 05.05.2006 12:30
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Erbe der Kinder bei Wiederheirat eines Elternteils
Lieber Gartenfan1,
tja, da kannst du nichts machen so wie es aussieht, kann dein Vater mit dem Vermögen machen was er will.

Wenn es wirklich beim Tod deines Vaters so kommt, dass die Frau behauptet, da ist nichts, würde ich mir einen erfahrenen Anwalt suchen, der sich um diese Sache kümmert (Auskunftsbegehren usw.)

Aber vielleicht hast du ja damit ein Problem, dass dein Vater wieder geheiratet hat und dann noch eine jüngere Frau? Gab es da vielleicht Probleme und Bedenken? Wenn man sich nicht verkracht, geben die Eltern doch eigentlich gerne (im Todesfall).
Ansonsten freu dich, dass dein Vater glücklich ist und sein Leben genießt.


von sika0304 am 05.05.2006 21:08
Status: Tao (8055 Beiträge)
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