Erbe an gemeinnützigen Verein und deren Verwendung

15. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
pattyl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe an gemeinnützigen Verein und deren Verwendung

Hallo, wir sind ein eingetragener Verein mit einem gemeinnützigen Zweck.
Im letzten Jahr erhielten wir aus einer Erbschaft einen Geldbetrag, der nicht zweckgebunden eingesetzt werden muss.

Wir verfügen über kein eigenes Vereinsheim, sondern nutzen die Sportstätte eines anderen Vereines und zahlen dafür eine jährliche Miete.

Die Frage ist nun, kann das Erbe zur Zahlung der Miete verwendet werden?
Und hat jemand dazu eine rechtliche Grundlage die er mir nennen kann?

Viele Grüße
Patty

Probleme im Verein?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Wenn in dieser Sportstätte der gemeinnützige Zweck verwirklicht wird, sehe ich kein Problem.

Zitat:
Und hat jemand dazu eine rechtliche Grundlage die er mir nennen kann?
§ 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 AO .

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Hallo, wir sind ein eingetragener Verein mit einem gemeinnützigen Zweck.


Ungenau ! Ist der Verein nun als gemeinnützig anerkennt ?
Der Vereinszweck müssen alle Ausgaben des Vereins entsprechen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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