Erbe ablehnen: wer, wo und welche Dokumente erforderlich
Hallo Zusammen,mein Bruder ist verstorben, und hinterlässt Schulden, daher muss ich das Erbe ablehnen. Nun wohnte er 250 km entfernt - muss ich hinfahren oder kann ich es hier vor Ort machen (örtliches Amtsgericht)? Müssen meine beiden Kinder (13 und 19) ebenfalls ablehnen? Müssen sie ggf. mit in den 250 km entfernten Ort fahren oder geht das aus der Ferne?Würde mich über eine Antwort freuen!Beste Grüße, C.E.M
>Erbe ablehnen: wer, wo und welche Dokumente erforderlich
Hi,zuständig ist das Nachlaßgericht am letzten Wohnsitz Ihres Bruders. Ich nehme mal an, Sie können das auch schriftlich machen, schlimmstenfalls halt beim Notar - rufen Sie einfach mal beim Nachlaßgericht an fragen nach. Die Kinder müssen auch ablehnen, wobei für den 13jährigen dies die Sorgeberechtigten machen.Gruß vom mümmel
>Erbe ablehnen: wer, wo und welche Dokumente erforderlich
Die Ausschlagungserklärung kann entweder zu Protokoll des zuständigen Nachlassgerichts oder bei einem Notar erfolgen.Für das minderjährige Kind müssen alle Sorgeberechtigten die Ausschlagung unterschreiben.Die Erklärung muss fristgemäß beim NG vorliegen.
>Erbe ablehnen: wer, wo und welche Dokumente erforderlich
Hallo Kollegen,danke für die Antworten. Zum Thema Kinder habe inzwischen folgenden § gefunden, der aussagt, dass ich das für meine Kinder mit erledigen kann:Bürgerliches Gesetzbuch Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) Abschnitt 7 - Erbverzicht (§§ 2346 - 2352) § 2349 Erstreckung auf AbkömmlingeVerzichtet ein Abkömmling oder ein Seitenverwandter des Erblassers auf das gesetzliche Erbrecht, so erstreckt sich die Wirkung des Verzichts auf seine Abkömmlinge, sofern nicht ein anderes bestimmt wird.