Hallo Leute
Mein Vater geschieden ist Verstorben. Jetzt hat die Tochter und der Sohn die Komplette Wohnung leer gemacht zum teil wurden einrichtungen verschenkt oder Verkauft. Das Erbe hat Tochter sowie Sohn ausgeschlagen.
Jetzt geht der Kampf mit den Anwälten los
1.Die Lebensgefährdin möchte plötzlich die Couch, Esszimmertisch, Wohnzimmertisch haben. Auf der Rechnung sowie Lieferanschrift dieser Sachen steht der Vater. Sie behauptet aber sie hätte die sachen bar bezahlt. Hat sie da ein Recht drauf.??
2. Jetzt hat die Schwester des Verstorbenen Anzeige erstattet gegen Tochter und Sohn vom Verstorbenen (Diebstahl sonstigen Gutes) Was kann der Tochter und Sohn für eine Strafe bekommen.??
3.Kann die Schwester des Verstorbenen Anzeige erstatten wenn sie das Erbe animmt, und oder auch Ablehnt
4. Auch wurde die Tochter des Verstorbenen von einem Rechtspfleger angeschrieben, da der Rechtspfleger die Persönlichen unterlagen des Vaters braucht, (für evtl. vermögen) ist ein Rechtspfleger auch da wenn es keine bzw. auch wenn es Erben gibt ??
Ich bedanke mich für eure Antworten
Erbe abgelehnt Anzeige bekommen
7. Januar 2016
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Frage vom 7. Januar 2016 | 01:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe abgelehnt Anzeige bekommen
Testament oder Erbe?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 7. Januar 2016 | 12:21
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Zitat:Jetzt hat die Tochter und der Sohn die Komplette Wohnung leer gemacht zum teil wurden Einrichtungen verschenkt oder Verkauft. Das Erbe hat Tochter sowie Sohn ausgeschlagen.
Das könnte als Annahme der Erbschaft gewertet werden.
Zitat:Auch wurde die Tochter des Verstorbenen von einem Rechtspfleger angeschrieben, da der Rechtspfleger die Persönlichen unterlagen des Vaters braucht...
Ein Rechtspfleger fordert keine persönlichen Unterlagen des Verstorbenen an. Wenn ausgeschlagen wurde, ist das Nachlassgericht verpflichtet die weiteren gesetzlichen Erben hiervon zu infornieren.
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#3
Antwort vom 17. Januar 2016 | 10:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für eure Antworten
Der Rechtspfleger bzw. Rechtsanwalt hat Persönliche unterlagen gefordert vom Verstorbenen. Der Anwalt wurde vom Amtsgericht beauftragt. Da Tochter und Sohn abgelehnt haben, heißt das auch das Mutter und 3 Geschwister des Verstorbenen auch breits abgelehnt haben. Weil die Adresse der Mutter wurde bei der Ablehnung des Erben der mitarbeiterin gegeben. Weil alle Geschwister und Mutter wohnen in einer Stadt, und es gibt keine weiteren Verwandten im Ausland oder sonst wo.
#4
Antwort vom 17. Januar 2016 | 12:03
Von
Status: Unbeschreiblich (47648 Beiträge, 16842x hilfreich)
Zitat:es gibt keine weiteren Verwandten im Ausland oder sonst wo.
Das weiß man genau? Alle Nachkommen der Urgroßeltern des Verstorbenen sind bekannt und haben ausgeschlagen? Wenn ja, gilt das auch für alle Nachkommen der Ururgroßeltern des Verstorbenen?
Zitat:Weil die Adresse der Mutter wurde bei der Ablehnung des Erben der mitarbeiterin gegeben.
Ohne dass die Mutter eine Ausschlagungserklärung selbst unterschrieben hat, hat sie auch nicht ausgeschlagen.
Zitat:Der Rechtspfleger bzw. Rechtsanwalt hat Persönliche unterlagen gefordert vom Verstorbenen.
Dann müsst Ihr diese herausgeben. Die habt ihr ja hoffentlich nicht auch verschenkt oder vernichtet.
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