Erbe: Opa enterbt Kinder - Was ist mit Enkeln?

29. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Deeh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe: Opa enterbt Kinder - Was ist mit Enkeln?

Liebes Forengemeinschaft,

mein Opa ist vor kurzem verstorben. Er hatte ein Testament ausgestellt, in dem steht, dass er alle seine Kinder enterbt. Es gibt/gab insgesamt 9 Kinder (1 bereits selbst verstorben) und insgesamt 12 Enkel.
Mein Opa hatte keine weiteren Hinterbliebenen mehr.

Die Erbengemeinschaft (acht lebende Kinder und 3 Enkel [Kinder vom Verstorbenen Kind]) wollen nun den Pflichtteil fordern.

Hier meine Frage:
Gibt es eine Variante, dass das Gesamterbe oder der Anteil, der nicht dem Pflichtanteil entspricht, den Enkeln ausgezahlt wird.
Das Geld würde sonst in die Hand des Staates fallen und nicht in der Familie verbleiben. Mein Opa war bereits viele Jahre psychisch labil und auch dement, das gesamte Testament anzufechten, wäre auch eine Variante. Wenn es eine andere Lösung gäbe, käme das allen gelegen. Wenn die Enkel z.B. als Gesamterben eintreten, könnten wir unser Erbe halbieren und dann den enterbten Kindern so viel Geld auszahlen, wie hoch der Pflichtanteil wäre und das gesamte Vermögen bleibt damit in der Familie.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Viele Grüße
Dennis



-- Editier von Deeh am 29.04.2017 15:12

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32901 Beiträge, 17273x hilfreich)

in dem steht, dass er alle seine Kinder enterbt. Und wen hat er statt dessen als Erben eingesetzt?
Die Erbengemeinschaft (acht lebende Kinder und 3 Enkel [Kinder vom Verstorbenen Kind]) wollen nun den Pflichtteil fordern. Und zwar von wem?
Das Geld würde sonst in die Hand des Staates fallen Wieso? Hat er den Staat als Erben eingesetzt?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47650 Beiträge, 16842x hilfreich)

Ob die Enkel zu Erben geworden sind, lässt sich ohne Kenntis des Wortlautes des Testamentes nicht beurteilen.

Der Staat erbt übrigens nur, wenn es gar keine Erben gibt, also auch keine Geschwister, Nichten, Neffen, Cousins, Cousinen usw.

Die Enkel können doch einfach einen Erbschein beantragen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Deeh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die beiden Antworten.

Im Testament ist nur vermerkt, dass er seine Kinder enterbt.
Es gibt keine anderen lebenden Verwandten mehr, weder Cousinen, Geschwister, o.ä.

Er hat vermerkt, dass er seine Kinder enterbt, da diese ihm nach dem Leben getrachtet und ihn denunziert hätten.
Er hat in dem Testament keine Aussage über Ersatzerben getroffen.

Fällt das Erbe dann automatisch an die Enkel, wenn diese einen Erbschein beantragen? Gesetzlich bestünde nach meinem Kenntnisstand (gern könnt Ihr mich verbessern) die Möglichkeit den Pflichtteil einzufordern oder ist dies falsch?

Mein Ziel ist es, dass kein Ärger in der Familie entsteht. Auch bin ich der Meinung, dass das Erbe zunächst den Kindern (auch wenn enterbt) zusteht, weil insbesondere meine Eltern sich bis zuletzt regelmäßig gekümmert zusätzlich zum Pflegedienst auch gepflegt haben, meinen Anteil am Erbe würde ich meinen Eltern geben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Fällt das Erbe dann automatisch an die Enkel, wenn diese einen Erbschein beantragen?

Die Enkel sind mit dem Tod Erben des Großvaters geworden. Ein Erbschein ist lediglich eine Art "Ausweis" zum Nachweis der Erbschaft z.B. gegen Banken.
Zitat:
Gesetzlich bestünde nach meinem Kenntnisstand (gern könnt Ihr mich verbessern) die Möglichkeit den Pflichtteil einzufordern oder ist dies falsch?

Die "enterbten" Kinder haben einen Pflichtteilsanspruch gegenüber den Erben.
Zitat:
Auch bin ich der Meinung, dass das Erbe zunächst den Kindern (auch wenn enterbt) zusteht, weil insbesondere meine Eltern sich bis zuletzt regelmäßig gekümmert zusätzlich zum Pflegedienst auch gepflegt haben, meinen Anteil am Erbe würde ich meinen Eltern geben.

Die KInder sind nunmal enterbt worden. Wenn Du Deinen Anteil denen Eltern gibts, handelt es sich um Schenkung und es fällt ggf. Schenkungsteuer an.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Deeh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Super, das hilft mir sehr, danke für die Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47650 Beiträge, 16842x hilfreich)

Ich sehe das auch so dass die Enkel Erben geworden sind, wenn das Testament nur den schlichten Satz enthält, dass die Kinder enterbt sind.

Zitat:
Die Erbengemeinschaft (acht lebende Kinder und 3 Enkel [Kinder vom Verstorbenen Kind]) wollen nun den Pflichtteil fordern.


Die Kinder gehören nicht zur Erbengemeinschaft. Vielmehr gehören sämtliche Enkel zur Erbengemeinschaft.

Zitat:
Gibt es eine Variante, dass das Gesamterbe oder der Anteil, der nicht dem Pflichtanteil entspricht, den Enkeln ausgezahlt wird.


Umgekehrt: Die Enkel bekommen das komplette Erbe und müssen den Pflichtteil an die Kinder auszahlen.

Zitat:
Wenn die Enkel z.B. als Gesamterben eintreten, könnten wir unser Erbe halbieren und dann den enterbten Kindern so viel Geld auszahlen, wie hoch der Pflichtanteil wäre und das gesamte Vermögen bleibt damit in der Familie.


Genauso läuft es.

Es bekommen übrigens nicht alle Enkel den gleichen Anteil. Erst einmal wird geschaut, wieviele der 9 Kinder denn eigene Kinder hatten. Nehmen wird, an, dass das z.B. auf 7 Kinder zutrifft. Dann wird je 1/7 auf die jeweiligen Kinder eine Kindes verteilt.

Die 3 Enkel des verstorbenen Kindes würden dann also je 1/21 bekommen.

Sollten alle Kinder eigene Kinder haben, dann bleibt der jeweilige Erbteil exakt in der Familie des Kindes. Jeder Enkel könnte dann mit dem eigenen Elternteil ausmachen, wie man mit der Situation umgeht, wobei ich darauf hinweisen möchte, dass das nicht das formal korrekte Vorgehen wäre.

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