Erbe Informieren

7. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sunnnbert
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe Informieren

Hallo,

haben das Erbe im nachhinein ausgeschlagen. muss ich jetzt allen beteiligten das mitteilen oder muss das der jetzt alleinig zuständige insolvenzverwatler machen? es gibt da mehrere beteiligungen, bei denen ich wohl im grundbuch eingetragen bin.

Danke



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

quote:
es gibt da mehrere beteiligungen, bei denen ich wohl im grundbuch eingetragen bin.


Wie meinst Du das?

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Eintragungen im Grundbuch zu Ihren Gunsten
fallen nicht in die Erbmasse.
Sie beurkunden, dass Sie Miteigentümer an die
Immobilie sind. Sie können Ihre Anteile verkaufen
oder verschenken.

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0x Hilfreiche Antwort

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