Erbe 2. Ordnung Erbe ausschlagen, aber noch weiteres Erbe offen

27. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Fragender1705
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe 2. Ordnung Erbe ausschlagen, aber noch weiteres Erbe offen

Hallo,
wir haben eine Frage.

Erbfall 1:
Vater stirbt, es gibt kein Testament. Vater war bereits verwitwet. Erbberechtigt sind seine 4 Söhne. Kein Vermögen, nur das baufällige Elternhaus.
3 Brüder verzichten mündlich auf das Erbe, damit der jüngste Bruder das Haus erbt.
Erbschein wurde noch nicht beantragt.

Erbfall 2:
Überraschend verstirbt der älteste Bruder. Er hinterlässt 2 minderjährige Kinder (17 Jahre alt) die aus seiner geschiedenen Ehe hervorgingen. Ex- Frau kümmert sich nun um den Nachlass. Erbschein noch nicht beantragt, aber sie ist dabei das Erbe auszuschlagen. Termin beim Notar war bereits.

Wie sind nun die weiteren Schritte?
Wenn die Brüder das Erbe ausschlagen, wann beginnt die 6 Wochenfrist? Was passiert mit dem 1/4 des Elternhauses?

Vielen Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die 6-Wochenfrist beginnt mit dem Tod des Vaters. Wenn die Ehefrau des ältesten Bruders dessen Erbe ausschlägt, ist eine Ausschlagung des Erbes des Vaters im Namen des ältesten Bruders nicht mehr möglich.

Welches 1/4 ist gemeint?

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#2
 Von 
Fragender1705
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erbfall eins ist schon 2 Jahre her.

Erbfall 2, der Bruder ist sehr frisch. Bruder stand ja auch 1/4 des Elternhauses zu.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Erbfall eins ist schon 2 Jahre her.


Dann können die 4 Söhne des Vaters nicht mehr ausschlagen.

Sollte nun die Frau des ältesten Sohnes dessen Erbe für sich un die beiden minderjährigen Kinder ausschlagen, so rücken die anderen 3 Söhne in der Erbfolge nach. Das 1/4 des Elternhauses würde dann jedoch einschließlich der restlichen Schulden des verstorbenen Sohnes an die 3 Söhne gehen.

Dieses Erbe könnten die zwei mittleren Söhne ausschlagen, damit der jüngste Sohn das 1/4 des ältesten Sohnes bekommt. Der jüngste Sohn müsste aber auch die restlichen Schulden des verstorbenen Sohnes übernehmen.

Die beiden 1/4-Anteile der mittleren Söhne könnten diese auch im Rahmen einer Erbauseinandersetzung an den jüngsten Sohn übertragen.

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#4
 Von 
Fragender1705
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, das macht Sinn.

Wenn nun alle 3 ausschlagen. Was passiert dann mit dem Viertel? Wie muss der jüngste Sohn vorgehen? Muss er in diesem Fall den Staat ausbezahlen?

Das Erbe ist verschuldet, das Elternhaus nicht viel Wert.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Wenn nun alle 3 ausschlagen. Was passiert dann mit dem Viertel? Wie muss der jüngste Sohn vorgehen?


Dann kommen die Abkömmlinge der Großeltern an die Reihe und wenn die auch alle ausschlagen die Abkömmlinge der Urgroßeltern usw. bevor der Staat erbt. Was der Staat dann macht, kann ich nicht vorhersagen.

Geschickter kann es sein, das Erbe anzunehmen und ggf. Nachlassinsolvenz anzumelden. Das kommt natürlich auch darauf an, wie hoch die Schulden sind im Verhältnis zum 1/4 des Hauswertes. Dann hat man Einfluss auf die ganze Sache und kann evtl. mit Gläubigern verhandeln während bei einer Ausschlagung völlig unklar ist, wie das Ganze ausgeht.

-- Editiert von hh am 27.07.2017 13:45

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