Erbe,Pflichtteil auszahlen, Haus retten

28. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Reinersjasmin
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 38x hilfreich)
Erbe,Pflichtteil auszahlen, Haus retten


Hallo,erst ist mein Vater gestorben und nun ist noch meine Mutter verstorben.Es ist so das der Notar im Krankenhaus war und eine Schenkung vorbereitet hat die auf mich ausgestellt war damit wie meine Mutter geahnt hatte das Haus meines Vaters nicht Verkauft wird.Meine beiden Geschwister wissen das zwar das ich das Haus haben soll aber das Interressiert nun beide nicht mehr da sich jetzt herausgestellt hat das auch ein Bruder von uns verstorben ist und der Pflichtteil höher ausfällt,ich weiss wie sich das anhört aber das ist im moment die Lage.Meine Mutter hat mir vor ihrem Tod eine Generalvollmacht mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ausgestellt damit sie sichergehen konnte das alles geregelt wird aber meine beiden Geschwister wollen nun einfach nur an das Haus um es zu Verkaufen damit ihr Pflichtteil ausgezahlt werden kann.Die haben sogar schon angefangen das Haus leer zu räumen (Schmuck usw.).Der Notar hat mir nun geraten aufgrund meiner Vollmacht mich sofort in das Grundbuch einzutragen und auf dem Rechtsweg zu versuchen das Haus zu retten nur das ich aber ja den Pflichtteil auf jeden Fall zahlen muss dafür müsste ich das aber das Haus beleihen damit die beiden ihr Geld bekommen.Das war nicht der Wunsch meiner Eltern aber meine Mutter war Alleinerbin und hat es nicht mehr geschafft ein Testament zu machen obwohl sogar der Notar für mich aussagen würde,sagte er weil er meine Mutter kannte und meine Schwester leider auch.Ich möchte unbedingt das Haus retten und wollte dann wenn das möglich ist mit meiner Vollmacht meine Frau eintragen lassen dann Geld aufnehmen und die beiden auszahlen.Ist das möglich mit meiner Vollmacht.Ich bedanke mich für jede Hilfe.

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50 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

43x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Reinersjasmin
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo,ich weiss ds sich das Wirr anhört denn das ist es auch.Da meine Mutter zwar die Schenkungs-/Übertragungsurkunde mit dem Notar fertig gemacht hatte nur nicht mehr geschafft hat ein Testament zu machen ist die Lage so das es sich um eine Erbengemeinschaft handelt.Es ist nur so das auch meine Geschwister sagen und wissen das ich in das Haus ziehen soll und solange meine Mutter noch lebte sagten auch beide das dies völlig in Ordnung ist aber jetzt nach ihrem Tod bekomme ich nur noch Forderungen und habe das Gefühl mir wächst alles über den Kopf weil doch noch soviele Rechnungen usw.offen sind (Privatversichert,Krankenhaus,Bauspardarlehen,Aussenanbau usw.)und das mache ich alles allein da meine Geschwister beide HarzIV Empfänger sind und der Meinung sie könnten mir hier nicht helfen aber Egal das schaffe ich schon.Meinen Geschwistern geht es nun um den Pflichtteil den ich ihnen sofort auszahlen soll wenn ich das Haus nehme, mit einem mal und der Notar hat gesagt ich sollte mich sofort in das Grundbuch eintragen da dies der letze Wille meiner Mutter war und ich die Vollmacht mit Patientenverfügung und Vorsorgevollacht habe die über den Tod hinaus gilt.Nur gut das meine Eltern das nicht mehr mitbekommen.Ich bedanke mich für jede Hilfe im voraus.

21x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Hallo Reinersjasmin,
es fehlen folgende Punkte für unsere Antworten:
Wem gehörte das Haus (also Vater/Mutter zu 50/50-Anteilen).
Gibt es ein Testament a) Vater b) Mutter.

Es hätte ein Nottestament im Krankenhaus gemacht werden können - wurde da etwas gemacht?

Ein Pflichtteil für deine Geschwister entsteht übrigens nur dann, wenn sie per Testament enterbt wurden. Ansonsten seit ihr eine Erbengemeinschaft.
Jetzt muss zuerst einmal das Erbe festgestellt werden - davon gehen dann erst einmal die Kosten ab (Beerdigung, Krankenhaus usw.) erst der Rest kann verteilt werden. Wenn sich vorher ein Erbe schon mal "bedient" ist dies Unterschlagung.
Wenn das gesamte Erbe feststeht, bleibt es natürlich euch überlassen, festzulegen, wer wie befriedigt wird.
Bildet ihr eine Erbengemeinschaft für das Haus, könnt ihr auch nur gemeinschaftlich darüber entscheiden.
Vielleicht solltest du dir einen erfahrenen Erbrechtsanwalt suchen, damit du nicht übers Messer balbiert wirst.
Viel Glück.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

"Vielleicht solltest du dir einen erfahrenen Erbrechtsanwalt suchen, damit du nicht übers Messer balbiert wirst."

Das Balbieren erfolgt über den Löffel, nicht über das Messer.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Hallo Nataly,
kommt drauf an, wo man wohnt und mit wem man es zu tun hat;)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...kommt drauf an, wo man wohnt und mit wem man es zu tun hat ...

Das glaube ich kaum :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Reinersjasmin
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 38x hilfreich)

Guten Tag,ich schreibe noch einmal auf meinen Fragetext.Es ist nun viel Zeit vergangen und ich habe versucht mit meiner Generalvollmacht von meiner Mutter welche auch nach dem Tode wirksam bleibt Regeln was zu Regeln geht.Die Sachlage ist nun das mein Bruder zu mir kam und sagte "Wenn du uns jedem 30.000 Euro zahlst treten wir vom Erbe zuück".Und dann bekam ich einen Anwaltsbrief betrffend der Forderung alle Unterlagen,Haustürschlüssel für das Haus meiner Mutter und allen Guthaben und Forderungen in finanzieller Hinsicht zu Übergeben.Das habe ich alles gemacht und bei meinem Anwalt hinterlegt damit die Sachen rausgeholt werden können.
Das ist nun über 3 Monate her und keiner hat sich mehr gemeldet oder war im Hausoder.oder,oder.Nicht einmal der Anwalt meiner Schwester kann sich das erklären.Ich weiß wie meine Mutter zu lebzeiten das es den beiden Geschwitern nur um Geld geht aber meine Eltern waren Privat Versichert und da sind noch so viele Rechnungen offen und nicht einmal die Beerdigungkosten von meinem Vater konnte ich begleichen da mir die Geschwister nicht die Möglichkeit geben den Verpflichtungen meiner Eltern nachzukommen obwohl sie wissen das ich die Vollmacht extra dafür von meiner Mutter bekommen habe.Die Bank hat zu gemacht da nun eine Erbengemeinschaft besteht und ich beantworte nun die ganze Zeit schon die ganzen Briefe die kommen und kümmere mich um das Haus.
Es kann doch nicht sein das so etwas von den beiden Geschwistern erlaubt ist einfach nur zu warten und sich um nichts zu kümmern oder mir wenigstens die Möglichkeit zu geben den Nachlass meiner Eltern zu klären.Oder warten die einfach nur darauf das alles Zwangsversteigert wird und wenn ja was kann ich dagegen machen ?!.Gibt es nicht eine Verpflichtung das man sich als Erbe kümmern und melden muss?!.Kann ich die beiden nach Fristsetzung Verklagen auf "Untätigkeit" oder anderes.Ich weiss nicht mehr weiter und mein jetziger Anwalt ist der Meinung ich könne nur warten aber das glaube ich nicht das kann doch nicht im Sinne meiner Eltern und der Rechtssprechung sein.
Ich hoffe das mir hier geholfen werden kann.

7x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Reinersjasmin
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 38x hilfreich)

Achso ich hatte vergessen zu erwähnen das mein Anwalt nun eine Frist gesetzt hat das die anderen sich melen sollen.Was kann ich dann machen also welche Form von Klage mein Anwalt sagte was von Schdensersatz Anspüchen.
Welche Pflicht hat ein Miterbe einer Erbengemeinschaft oder haben die das Recht einfach zu warten und ich kann trotz meiner Vollmacht nichts machen?!.

7x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#10
 Von 
Reinersjasmin
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 38x hilfreich)

Was meinen Sie mit Kauderwelsch ?!

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#11
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)
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#12
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#13
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#14
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#15
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8041 Beiträge, 4510x hilfreich)

Ich lese es so, dass der Schenkungsvertrag beurkundet wurde. Der Notar kann sofort die Umschreibung des Grundbuches veranlassen.
Damit wäre der Sohn doch Alleineigentümer und das Haus fällt n i c h t in den Nachlass.
Was soll dann der Rat des Notars, sich mittels der Vollmacht im Grundbuch eintragen zu lassen?

Bist du Notar oder woher weißt du, dass ein Testament "schneller" zu beurkunden ist?

-- Editiert von cruncc1 am 19.03.2008 07:37:31

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#16
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#17
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8041 Beiträge, 4510x hilfreich)

...Warum weisst Du das nicht, ist doch eigentlich Allgemeinbildung...
Allgemeinbildung ist gut, ich habe damit beruflich zu tun.

...Ein notarielles Testament hätte beim Krankenhausbesuch des Notars sofort wirksam erstellt werden können, da es sich hier um einseitiges Rechtsgeschäft handelt...
Ein Notar hat im Normalfall keinen PC und Drucker dabei um mal schnell ein Testament auszudrucken. Ein Testament wird ggf. vorbesprochen, im Büro erstellt und in einem zweiten Termin im Krankenhaus beurkundet.

Ich ersehe aus dem Beitrag nicht, dass es sich um ein Nottestament gehandelt hätte. Kein Notar wird dann eine handschriftliche Beurkundung durchführen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#19
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8041 Beiträge, 4510x hilfreich)

...Das Beurkundungsgesetz schreibt natürlich keine maschinelle Schrift vor. Der Notar hätte das Testament selbstverständlich auch handschriftlich aufsetzen können, wie dies allgemein üblich ist und durch nahezu alle Notare gehandhabt wird...
Hätte, könnte, würde...woher willst du denn wissen, was bei einem Notar allgemein üblich ist, bzw. wie das bei nahezu allen Notaren gehandhabt wird?

...Allgemeinbildung ist gut, ich habe damit beruflich zu tun...

Dann ist es traurig, dass Du dies nicht weißt...
Lach..

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#21
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8041 Beiträge, 4510x hilfreich)

...Humor ist, wenn man trotzdem lacht.

...Hätte, könnte, würde...woher willst du denn wissen, was bei einem Notar allgemein üblich ist, bzw. wie das bei nahezu allen Notaren gehandhabt wird?...

Traurig ist allenfalls, dass Du dies nicht weißt...
Das ist doch ein absolut überzeugende Antwort!

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#23
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#24
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8041 Beiträge, 4510x hilfreich)

...Kennst Du wenigstens EINEN Notar, welcher ein solches Testament im Krankenhaus nicht handschriftlich aufnehmen würde?...
Ich kenne eben keinen einzigen Notar, der dies machen würde.

...Es ist lächerlich, einfach zu behaupten, der Notar würde dann zunächst eine Urkunde in seinem Kanzlei vorbereiten und zu einem späteren Zeitpunkt nochmals erscheinen, um dieses zu verlesen, wenn man die Abläufe gar nicht kennt...
Lächerlich ist, dass du deine Meinung als einzig richtig darstellst und keine andere Meinung gelten lässt!

Es mag ja sein, dass die Notare die du kennst (wahrscheinlich auch in einem anderen Bundesland) das so handhaben.

Ich jedenfalls kann mit Bestimmtheit sagen, dass dies hier(Baden-Württemberg)eben nicht so gehandhabt wird.

...Dass Du HIERMIT beruflich zu tun haben willst, wage ich zu bezweifeln...
Ob du das bezweifelst ist mir ziemlich egal. :grins:

-- Editiert von hanibal2102@web.de am 20.03.2008 06:41:48

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#25
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#26
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8041 Beiträge, 4510x hilfreich)

...Das besagt jedoch nicht, ob Du überhaupt einen Notar kennst...

...Ich kenne eine ganze Reihe von Notaren, diese machen das alle so...

Und an deiner Aussage gibt es natürlich keinen Zweifel daran, dass du eine ganze Reihe von Notaren kennst.

Wie ich schon geschrieben habe, deine Meinung ist die einzig richtige!

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#29
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
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#30
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
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