Hallo zusammen,
der Großonkel meines Sohnes (mütterlicherseits) ist verstorben und hat einen beachtlichen Schuldenberg hinterlassen. Es gibt deutlich viele Verwandte in erster und zweiter Linie (Kinder, Eltern etc.)
Alle haben (verständlicherweise) das Erbe
ausgeschlagen, so dass man jetzt an meinen Sohn (11 Jahre alt) herangetreten ist (er ist der Großneffe des Verstorbenen also der Enkel des Bruders des Verstorbenen).
Ist eine Erbfolge bis zu meinem Sohn überhaupt noch normal? Vor allem wenn er Minderjährig ist?
Ich muss jetzt einen Notartermin wahrnehmen, da ich mit meiner Exfrau zusammen das gemeinsame Sorgerecht habe, um für meinen Sohn das Erbe auszuschlagen (und darf dafür auch noch Notargebühren, von Fahrtkosten etc. mal gar nicht gesprochen, aufbringen).
Ist das so normal? Kann man dagegen vorgehen? Kann man diese Kosten irgendwo absetzen?
Besten Dank
-----------------
""
Erbausschlagung eines minderjährigen Großneffen?
13. Oktober 2014
Thema abonnieren
Frage vom 13. Oktober 2014 | 17:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbausschlagung eines minderjährigen Großneffen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Oktober 2014 | 19:58
Von
Status: Richter (8055 Beiträge, 4512x hilfreich)
quote:
Ist eine Erbfolge bis zu meinem Sohn überhaupt noch normal?
Ja. Weshalb sollte das nicht "normal" sein?
quote:
Vor allem wenn er Minderjährig ist?
Auch Minderjährige können erben.
quote:
Ich muss jetzt einen Notartermin wahrnehmen, da ich mit meiner Exfrau zusammen das gemeinsame Sorgerecht habe, um für meinen Sohn das Erbe auszuschlagen (und darf dafür auch noch Notargebühren, von Fahrtkosten etc. mal gar nicht gesprochen, aufbringen).
Der Notar und das Nachlassgericht arbeiten nicht umsonst, wer soll denn deiner Meinung nach die Kosten tragen? Die Notar- und Gerichtskosten halten sich bei einer Überschuldung im Rahmen (ca. EUR 25,--)
quote:
Kann man dagegen vorgehen?
Du kannst es auch lassen, dann "erbt" dein Sohn die Schulden.
quote:
Kann man diese Kosten irgendwo absetzen?
Nein.
-- Editiert cruncc1 am 13.10.2014 19:59
#2
Antwort vom 14. Oktober 2014 | 01:08
Von
Status: Unbeschreiblich (47645 Beiträge, 16840x hilfreich)
Und wenn die Ausschlagung in gleichzeitig mit der Deiner Ex-Frau in der gleichen Urkunde erfolgt, dann fallen dafür nicht einmal zusätzliche Gebühren an.
-----------------
" "
Und jetzt?
Schon
268.253
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten