Hallo zusammen,
Ich habe mich durch das Forum gewühlt aber bin leider nicht auf die passende Antwort auf meine Frage gekommen.
Ich weis das man, wenn man das Erbe ausschlägt, keinen Anspruch auf Gegenstände aus der Wohnung des verstorbenen hat.
Nun sieht es allerdings so aus, dass bei meiner Mutter noch ein minderjähriges Kind gewohnt hat. Dieses hat natürlich all mögliche Sachen in der Wohnung. Angefangen von Anziehsachen, Bett Computer und Fernsehr bis hin zu wichtige Unterlagen wie Geburtsurkunde und ähnliches.
Nun wurde mir von der Wohnungsverwaltung untersagt auch nur ein Stück aus der Wohnung zu entfernen.
Was dies Sachen meiner Mutter angeht kann ich das bis zu einem gewissen Grad verstehen, aber die Sachen von meinem Bruder?
Auch brauche ich für die Beantragung von Halbweisenrente dringend Unterlagen meiner Mutter (Sozialversicherungsnachweise und so nen Kram) darf ich wenigstens für diese Sachen suchen.
Ach ja, meine Mutter hat noch persönliche Fotoalben von mir und meinem Bruder, wie sieht es damit aus?
Kann man da das Recht auf das eigene Bild geltend machen? Oder sind diese Bilder für immer verloren?
Falls die Fragen im Forum schon beantwortet wurden bitte ich die erneute Frage zu entschuldigen, ich habe dazu leider nichts gefunden.
Danke für eure Hilfe
Schwarzeseele
Erbausschlagung, persönliche Sachen des Mitbewohners
9. Juni 2017
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Frage vom 9. Juni 2017 | 11:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbausschlagung, persönliche Sachen des Mitbewohners
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 9. Juni 2017 | 13:50
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Nun wurde mir von der Wohnungsverwaltung untersagt auch nur ein Stück aus der Wohnung zu entfernen.
Ein Betretungsrecht zur Wohnung hast Du tatsächlich nicht. Es besteht aber ein Herausgabeanspruch, d.h. die Hausverwaltung müsste in die Wohnung gehen, die Sachen herausholen und Dir bzw. Deinem Bruder übergeben.
Zitat:Ach ja, meine Mutter hat noch persönliche Fotoalben von mir und meinem Bruder, wie sieht es damit aus?
Wenn es sich um Fotoalben Deiner Mutter handelt, in denen sich Bilder von Dir und Deinem Bruder befinden, dann besteht kein Herausgaberecht.
Zitat:Kann man da das Recht auf das eigene Bild geltend machen?
Nein
Zitat:Oder sind diese Bilder für immer verloren?
Das kommt auf Dein Verhandlungsgeschick an.
Letztlich wird es der Hausverwaltung darum gehen, dass nicht über die Dinge, die Dir zustehen noch weitere Sachen "zufällig" verschwunden sind, nachdem Du in der Wohnung warst. Es geht also darum, mit der Hausverwaltung einen Weg zu finden, wie Du an Deine Sachen kommst, ohne dass die Hausverwaltung so etwas befürchten muss.
#2
Antwort vom 9. Juni 2017 | 14:18
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Besteht der Mietvertrag noch?
Da hat zumindest Dein Bruder noch ein uneingeschränktes Zugangsrecht und kann Dich insoweit auch mitnehmen.
Berry
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 9. Juni 2017 | 22:43
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatPraktisch sieht der Vermieter keine Miete mehr, :
Wieso nicht?
Dauerauftrag läuft weiter z.B. oder Kaution.
Berry
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