Kann mir jemand helfen und sagen wie man folgenden Fall grob berechnet?
A & B erben was, zum Erbe gehört:
- 1 Haus (soll von A übernommen werden)(Haus wurde geschätzt auf 100.000 A machte B den Vorschlag und möchte es für 100.000 kaufen) Also A müsste dann ja B 50.000 auszahlen, Hälfte des Hauses gehört ihr ja.
- 25.000 Schulden sind auf dem Haus
- Es gibt noch 50.000 Geld auf dem Konto.
Wie viel muss Erbe A an B auszahlen und wie läuft das genau ab, über einen Notar dann klar aber A muss B quasi erst mal 50.000 geben, die andere Hälfte gehört ihr ja schon. Dann die Schulde werden geteilt und drauf gerechnet und dann werden das Guthaben noch ausgezahlt zur Hälfte ja?
Erbauseinandersetzung 2 Leute - Haus Übernahme - Auszahlung berechnen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Mein Vorschlag:
1. Mit dem Geld auf dem Konto werden die Schulden (25.000 Euro) bezahlt. Dabei muss die Bank zustimmen, eventuell werden Gebühren fällig. Es bleiben das schuldenfreie Haus sowie 25.000 Euro auf dem Konto.
2. Das Konto wird geteilt: jeder erhält 12.500 Euro. Es bleibt das schuldenfreie Haus.
3. A zahlt B 50.000 Euro für die 50% Anteil von B am Haus.
Das Ganze wird von A und B notariell in einem Erbauseinandersetzungsvertrag vereinbart. Die Notarsrechnung zahlt jeder zur Hälfte.
Bei so einer Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft können sich die Parteien auf fast alles einigen – wenn denn auch alle zustimmen.
Gegenüber dem Vorschlag oben gibt es u.U. an zwei Stellen Einsparpotenzial: Sofern A (wieder nur mit Einverständnis der Bank) die Schulden übernimmt wäre das gebührenmäßig wohl günstiger. Außerdem kann man mit einer Abschichtungsvereinbarung die Notarkosten deutlich drücken.
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Zitat12.500 :
Also in dem Fall müsste A an B dann 37500 zahlen oder ?
Danke schon mal, sieht für mich sinnvoll und gut berechnet aus
Der Nachlasswert beträgt 125.000, also 62.500€ für jeden.
Die Abschichtung ist hier wohl der günstigste Weg. Das heißt, dass A das Haus bekommt und die Schulden übernimmt und dafür an B 12.500€ zahlt und gleichzeitig aus der Erbengemeinschaft ausscheidet, d.h. B bekommt den Rest des Erbes.
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