hallo ,hier meine Frage,
ich bin Österreicherin und lebe in Deutschland, vor 8 Jahren hab ich mein Elternhaus in Österreich geerbt, und stehe allein im Grundbuch , Ich habe aus erster ehe 2 Kinder, und habe vor 10 Jahren wieder geheiratet (diese Ehe ist Kinderlos) mein 2. Mann hat eine Tochter aus erster Ehe,.jetzt ist meine Frage: Wenn ich vor meinem Mann versterbe bekommen meine 2 Kinder aus erster Ehe und mein jetztigen Mann einen Pflichtanteile. Was ist dann wenn mein Mann verstirbt müssen dann meine 2 Kinder das Erbe mit meiner Stieftochter ( Kind meines 2. Mannes) aufteilen oder sind nur meine leiblichen Kinder Erbberechtigt ?
Ich wollte gern ein Testament
machen um das alles zu klären.
Danke schon mal für die Antworten
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Erbanteil Stiefkinder
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
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Was ist dann wenn mein Mann verstirbt müssen dann meine 2 Kinder das Erbe mit meiner Stieftochter ( Kind meines 2. Mannes) aufteilen oder sind nur meine leiblichen Kinder Erbberechtigt ?
In dem Fall sind deine Kinder überhaupt nicht erbberechtigt! Sie stehen nicht in der Erbfolge deines Ehemann, weil jede verwandtschaftliche Beziehung fehlt. Oder hat er deine Kinder adoptiert?
-- Editiert HeHe am 18.02.2015 16:07
HeHe hat recht. In Patchworkfamilien mit nennenswertem Vermögen geht es aus dem Grunde eigentlich idR nicht ohne Testament.
Gruss
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Wenn ich vor meinem Mann versterbe bekommen meine 2 Kinder aus erster Ehe und mein jetztigen Mann einen Pflichtanteile.
Wieso Pflichtanteile? Hast Du Deine Kinder aus erster Ehe enterbt? Wenn es kein Testament gibt, dann erbt Dein Mann 50% und die Kinder je 25%. Nach dem Tod Deines Mannes geht dann dessen vermögen (einschl. der Erbschaft) an sein Kind.
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Was ist dann wenn mein Mann verstirbt müssen dann meine 2 Kinder das Erbe mit meiner Stieftochter ( Kind meines 2. Mannes) aufteilen oder sind nur meine leiblichen Kinder Erbberechtigt?
Dann erben nur Deine Kinder.
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Ich wollte gern ein Testament machen um das alles zu klären.
Das ist bei einer Patchworkfamilie auch sinnvoll, da anderfalls die Erbteile der Kinder von der Reihenfolge des Versterbens der Ehegatten abhängig ist.
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Danke für die Antworten,
das hatte ich nicht bedacht das meine Kinder ja dann nichts abbekommen,
Dann müsste ich ja schon beim Testament meinen Mann ausschließen ,oder muss mein Mann einen Verzicht schriftlich aufsetzten??? oder geht das gar nicht ???
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Das gesetzliche Erbrecht basiert auf dem Bild der lebenslangen Ehe und stammt aus einer Zeit, wo es Patchworkfamilien noch nicht gab.
Dementsprechend führt das gesetzliche Erbrecht bei Patchworkfamilien oft zu völlig inakzeptabeln Ergebnissen.
Wie oben schon erwähnt:
In Patchworkfamilien mit Vermögen geht ohne professionelle Beratung zur Testamentserstellung (oder sogar besser: Erbvertrag) gar nichts.
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
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Ohne Testament:
Wenn du zuerst stirbst, erben deine Kinder (je 25%) und dein Mann (50%). Wenn danach irgendwann dein Mann stirbt, vererbt sich dessen Vermögen (inkl. dem Erbteil von dir) nur an dessen Kinder.
Deine Kinder sind mit deinem Mann in keinster Weise verwandt und haben die gleichen Erbansprüche wie ich wenn er stirb: Keine!
Diese Regelung greift, wenn kein Testament da ist - ohne Fachmann kommst du da nicht weiter. Geht zum Anwalt/Notar und erklärt, welche Regelung ihr euch vorstellt (genauso ist es für deinen Mann interessant, falls er zuerst verstirbt und seine Kinder bedacht haben will), das Geld für ein entsprechendes Testament ist es auf alle Fälle wert.
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