Erbabsicht in Sparbuch vermerkt

11. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
erik12345
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbabsicht in Sparbuch vermerkt

Hallo,
im einem Sparbuch ist handschriftlich vermerkt, dass es für Enkel und Urenkel angelegt sei. Hat solch ein Vermerk die rechtliche Wirkung, dass das Repräsentationsprinzip in diesem Falle ausgehebelt werden kann?
Der Punkt ist, dass eine Vererbung des Sparbuches an Enkel und Urenkel die Verfügungsgewalt über die Mittel an Personen überträgt, die haltlos bzw. geisteskrank sind und damit verhindert wird, dass eine fürsorgliche Verwaltung des Nachlasses für Enkel und Urenkel durch die direkten Nachkommen des Verstorbenden nicht mehr möglich ist.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Wenn der handschriftliche Vermerk den Formvorschriften des § 2247 BGB entspricht dann ja.

Es kommt wohl auf den Wortlaut an und wenn eine Unterschrift fehlt, wird der Vermerk nicht rechtswirksam sein.

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