Hallo zusammen ich war vor 5 Jahren an Epilepsie erkrankt bin aber nun seit 3 Jahren Anfallsfrei über also nur noch in der Nacht. Habe den Führerschein damals nicht abgegeben weil ich kein Fahrzeug besessen habe wegen der Arbeitsunfähigkeit.und somit nicht am Strassenverkehr teilgenommen habe.Habe jetzt von meinen behandelten Neurologen schriftlich die Bestätigung erhalten das ich 3 Jahre über Tag anfallsfrei bin und somit fahren darf. Reicht das für das Autofahren oder wird man vorher noch zb Neurologisch Untersucht von einem Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation
Epilepsie Fahrverbot
8. Februar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 8. Februar 2017 | 20:00
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Epilepsie Fahrverbot
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 8. Februar 2017 | 23:07
Von
Status: Unbeschreiblich (119635 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatHabe den Führerschein damals nicht abgegeben :
Das ist nicht relevant.
Viel relevanter ist, was ist mit der Fahrerlaubnis?
Und was genau bedeutet denn "über Tag"? Von 9-17 Uhr? Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang? Nach den Mondphasen?
Zitatwird man vorher noch zb Neurologisch Untersucht von einem Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation :
Davon würde ich mal ganz stark ausgehen.
#2
Antwort vom 9. Februar 2017 | 08:45
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Wenn die Fahrerlaubnis nicht entzogen wurde, warum sollte da überhaupt irgendetwas geprüft werden?
Sollte jedoch aufgrund eines Epilepsieanfalls ein Unfall passieren, dann wird sehr wohl geprüft, ob Du hättest fahren dürfen, d.h. Ob Du in Kenntnis, dass ein Epilepsieanfall zu erwarten ist dennoch gefahren bist.
Und jetzt?
Schon
267.039
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten