Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 

Eon Hanse verliert erneut Prozess um Gaspreiserhöhungen

AFP VOM 12.1.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1331 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Gaspreise, Eon Hanse

Gericht weist Zahlungsklagen gegen Kunden ab

In einem Rechtsstreit um Gaspreiserhöhungen hat der norddeutsche Energieversorger Eon Hanse erneut eine Niederlage gegen die eigenen Kunden einstecken müssen. Das Amtsgericht im niedersächsischen Winsen an der Luhe wies in 42 Fällen Klagen der Eon-Tochter gegen Gasbezieher zurück, die nach verschiedenen, ihrer Meinung nach unangemessenen Preiserhöhungen in den vergangenen Jahren ihre Rechnungen gekürzt hatten. In 15 weiteren Fällen lehnte das Gericht Klagen prinzipiell ab, sprach der Firma aber Geld zu, da sich Kunden hinsichtlich der zulässigen Höhe der Kürzungen vertan hatten.

Die sogenannte Preisänderungsklausel in den Verträgen zwischen Eon Hanse und den Kunden sei unzulässig formuliert worden und habe dem Unternehmen deshalb nicht als Basis für die umstrittenen Preiserhöhungen in 2004 und 2005 dienen können, sagte der Richter nach der Verhandlung der Nachrichtenagentur AFP. "Eon Hanse hatte kein vertragliches Recht, die Rechnungen zu erhöhen." Damit liefen auch die Zahlungsansprüche gegen die Verbraucher ins Leere. Das Unternehmen kündigte umgehend an, gegen die Entscheidungen in Berufung zu gehen.

In den Klauseln war nach Angaben des Richters lediglich von Preisänderungen auf einem nicht näher spezifizierten "Wärmemarkt" als Anlass für Erhöhungen die Rede. Nach den vom Bundesgerichtshof in den vergangenen Jahren spezifizierten rechtlichen Grundsätzen sei diese Formulierung aus Verbrauchersicht aber viel zu unbestimmt und daher schon formal unzulässig, sagte er. Um wie viel Eon Hanse Preise theoretisch hätte erhöhen dürfen, sei nicht Thema des Prozesses gewesen.

Mit seiner Urteilsbegründung folgte der Richter exakt einem Sammelurteil des Hamburger Landgerichts vom Oktober vergangenen Jahres, mit dem sich 52 Kunden von Eon Hanse mit Unterstützung der Verbraucherzentrale gegen den regionalen Versorger durchsetzten. Auch sie hatten sich jahrelang geweigert, die von der Firma im Jahr 2004 geforderten Preiserhöhungen zu bezahlen und hatten von dem Gericht dabei ebenfalls unter Verweis auf die ungültige Klausel Recht bekommen.

Nach Angaben der Hamburger Verbraucherzentrale geht Eon Hanse derzeit in mehreren tausend Fällen gerichtlich gegen Kunden vor, die Preiserhöhungen aus den vergangenen Jahren als ungerechtfertigt ablehnen und deshalb eigenmächtig die Zahlung des Differenzbetrags verweigern. Das Unternehmen beliefert Kunden in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern mit Gas und Strom.

12. Januar 2010 - 17.06 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Tim Lorenzen
Bremen
Strafrecht, Hochschulrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?