>Entzogene Nutzungsrechte an Werkleistung
quote:
Doch, da es davon abhängt, ab welchem Level von "Beweis" der Webhoster einen solchen Anspruch anerkennt. (...) Schon rein logisch könnt ihr überhaupt nicht beweisen, daß die Rechnung nicht bezahlt wurde. Deswegen muß ja, wenn ihr die Gegenseite verklagt, diese beweisen, daß sie bezahlt hat.
Das trifft sicherlich zu, wenn es um einen fremden Webhoster geht - ich kann in einem solchen Fall ja lediglich die Rechnung vorlegen und damit den Anspruch belegen und der Kunde muss beweisen, dass er sie bezahlt hat.
Da in diesem Fall jedoch Webdesigner und Webhoster eine Person sind, liegen dem Webhoster die Beweise ja bereits vor, da auf dessen Konto kein Geld für die Werkleistung eingegangen ist.
quote:
Ihr müßtet allerdings dem Webhoster beweisen können, daß ihr überhaupt Rechte an den Werken habt.
Auch dieses ist unter den gegebenen Umständen nicht nötig, da Webdesigner und Hoster ja eine Person sind.
Rein interessehalber, für den Fall dass so etwas einmal bei einer Webseite, welche bei einem externen Hoster läuft, vorkommt: in einem solchen Fall müsste doch aber das Vorlegen des erteilten Auftrages, oder, falls dieser mündlich erteilt wurde, der stattgefundene E-Mail Verkehr bzw. die Quelltext- und Arbeitsdateien in Verbindung mit den
AGB als Beweis für die vorhandenen Urheberrechte ausreichen, oder?
Sicherlich wird es aber bei einem externen Hoster eine gewisse Zeit brauchen, bis die Rechtslage eindeutig geklärt ist - und ich könnte mir eben auch gut vorstellen, dass der eine oder andere fremde Hoster erst zur Sicherheit einen gerichtlichen Beschluss sehen möchte. Aus diesem Grund ja auch die Frage, ob ich mir als Hoster prinzipiell auch einen solchen Beschluss "vorlegen" muss.
Wie aber !Paragraphenreiter! gut erklärte, kommt es hierbei auf die AGB des Hosters an. Wenn mir jemand mitteilt, es betreibe ein Kunde z.B. illegales
Filesharing auf dem bei mir gemieteten Webspace, schaue ich mir die Sache an und wenn ich dieses bestätigt sehe, benötige ich nicht erst einen gerichtlichen Beschluss der Inhaber der Urheberrechte, sondern kann den Webspace gem. unserer AGB sofort abstellen.
Ich hoffe, ich sehe dies alles richtig - wenn doch ein Gedankenfehler vorliegt, bitte bescheidsagen!
-- Editiert am 10.03.2011 22:38
-- Editiert am 10.03.2011 22:41
-- Editiert am 10.03.2011 22:41
von noobidoo am 10.03.2011 22:35
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden