Entsorgung von Bauschutt
Hallo Gemeinde,
angenommen wir hätten folgendes fiktives Problem mit unserem Entsorgungsunternehmen.
Wir haben mit einem Generalübernehmer gebaut, welcher noch vor Fertigstellung unseres Hauses in vorläufige Insolvenz gegangen ist. Zu diesem Zeitpunkt waren zwei gefüllte Bauschuttcontainer vor unserem Haus und die (vom GU beauftragte) Entsorgungsfirma hat uns gegenüber auf Nachfrage bestätigt, dass sie kein Geld für die Abfuhr erhalten würden.
Wir hatten darauf hin das Entsorgungsunternehmen mit Fristsetzung und Nachfrist (bis Mitte Januar) aufgefordert, die Container samt Inhalts abzuholen. Nach langem Hinhalten hatte ich telefonisch die Zusicherung erhalten, dass die Container abgeholt würden.
Jetzt hat die Firma die Container abgeholt, aber: Der Schutt wurde einfach auf unser und zum Teil das (der Gemeinde gehörende) Nachbargrundstück gekippt.
Ist dies zulässig, bzw. welche Möglichkeiten haben wir?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Christoph
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von xtough am 09.03.2011 19:09
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