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Entsorgung von Bauschutt

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Entsorgung von Bauschutt

Hallo Gemeinde,

angenommen wir hätten folgendes fiktives Problem mit unserem Entsorgungsunternehmen.

Wir haben mit einem Generalübernehmer gebaut, welcher noch vor Fertigstellung unseres Hauses in vorläufige Insolvenz gegangen ist. Zu diesem Zeitpunkt waren zwei gefüllte Bauschuttcontainer vor unserem Haus und die (vom GU beauftragte) Entsorgungsfirma hat uns gegenüber auf Nachfrage bestätigt, dass sie kein Geld für die Abfuhr erhalten würden.
Wir hatten darauf hin das Entsorgungsunternehmen mit Fristsetzung und Nachfrist (bis Mitte Januar) aufgefordert, die Container samt Inhalts abzuholen. Nach langem Hinhalten hatte ich telefonisch die Zusicherung erhalten, dass die Container abgeholt würden.

Jetzt hat die Firma die Container abgeholt, aber: Der Schutt wurde einfach auf unser und zum Teil das (der Gemeinde gehörende) Nachbargrundstück gekippt.

Ist dies zulässig, bzw. welche Möglichkeiten haben wir?

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Christoph

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von xtough am 09.03.2011 19:09
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>Entsorgung von Bauschutt
--- editiert vom Admin


von guest-12310.03.2011 10:39:19 am 09.03.2011 19:52
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>Entsorgung von Bauschutt
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von guest-12310.03.2011 10:39:19 am 10.03.2011 05:50
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>Entsorgung von Bauschutt
--- editiert vom Admin


von guest-12310.03.2011 14:37:05 am 10.03.2011 13:23
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>Entsorgung von Bauschutt
quote:
Der Bauschutt wurde illegal auf Ihrem Grundstück abgelagert.

Wobei der TE hier ersteinmal den Beweis führen müsste, das der dort herumliegende Bauschutt sich überhaupt vorher in den Container befand ...





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von Harry van Sell am 10.03.2011 23:30
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