Entscheidungsfreiheit des Hausverwalters

10. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 137x hilfreich)
Entscheidungsfreiheit des Hausverwalters

Hallo,

wir haben folgende Situation. In unserer Wohnanlage werden die Balkone saniert. Nun wurde, nach 23 Jahren an den Balkonen eine Regenrinne installiert.

Alle Eigentümer sind davon ausgegangen, dass die Entwässerung dieser Regenrinne unterirdisch erfolgt.
Jetzt erfolgt die Entwässerung plötzlich überirdisch. Direkt im Mini-Garten (Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht) eines Eigentümers.
Weder die Eigentümergemeinschaft, noch der betroffene Eigentümer wurden davon informiert, also auch keine Zustimmung eingeholt.
Darf ein Hausverwalter ein solche Entscheidung, durch die überirdische Entwässerung ist die Nutzung des ohnehin kleinen Gartens deutlich eingeschränkt, einfach so treffen?

Grüße

Kassandra

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5 Antworten
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#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Was stand denn im Angebot? Wenn ihr diese Entwässerung nicht festgelegt habt (wohin endend) wird der Verwalter sich sicher für die günstigste Variante entschieden haben.
Nur weil ihr euch etwas anderes gedacht habt, heißt das noch nicht, dass die Arbeiten falsch durchgeführt wurden. Habt ihr denn überhaupt eine Ringdrainage außerhalb des Hauses, an die die Regenrohre hätten angeschlossen werden können?

--Daraus lerne: alles genau festhalten (per Beschluss) und eventuell bei besonderen Massnahmen einen Bauausschuss gründen, indem Fachleute (Eigentümer) sitzen.
--
Bei uns gab es mal eine Balkonsanierung, da liefen die Abflussrohre genau vor der Terrassentür des unteren Bewohners entlang. Warum: Tja, dies war halt die Stelle, an der das richtige Gefälle herrschte (lt. Berechnung Klempner, der sicher damit Recht hatte). Da das nicht schön aussah, wurde das ganze so verlegt, dass es a) machbar und b) nicht störend war.
Auch ein Handwerker macht nur das was man ihm aufträgt.

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#2
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 137x hilfreich)

Hm, was im Angebot stand, weiß ich nicht. Das wurde nur mal auf der eigentümerversammlung rumgereicht. Und in Anbetracht der Kosten, hat wohl kein Eigentümer auf Details geachtet. Ich jedenfalls nicht. Kopien oder so gab es nicht. Noch nicht mal für den Verwaltungsbeirat.

Ich weiß nur, dass die ausführenden Handwerker das ganze unterirdisch machen wollten. Loch graben, Kiesel rein, Graben graben fürs Rohr, Rohr in die Kiesel und Erde drüber.
So hat es mir der Meister vor 2 Wochen erklärt. Der Mutterboden vom Loch wurde extra zur Seite gelegt und das Loch nur ca. 3/4 mit Kiesel gefüllt.
Und Mitte letzter Woche wurde das dann, auf Anordnung des Verwalters, plötzlich geändert.

War also nicht nur so gedacht, sondern von der ausführenden Firma auch so geplant.

Grüße

Kassandra

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Da hat der Verwalter klug gehandelt. Mit dieser Installation hättet ihr voraussichtlich irgendwann Probleme mit den Fundamenten bekommen (Nässe).
D.h. in meinen Augen, dass zwar die Regenrinnen von den Eigentümern gewollt waren, aber sich keiner Gedanken gemacht hat, wohin mit dem Wasser.
Eventuell ist es sogar verboten, dieses Wasser "einfach" so irgendwohin abzuleiten.
Wir haben unsere Regenrohre an eine Ringdrainage angeschlossen. Weiß jetzt aber nicht, ob das Bundesland-Unterschiede gibt.

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#4
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 137x hilfreich)

Nee, nach dem ursprünglichen Plan sollte es ja genau an der gleichen Stelle versickern. Nur eben unterirdisch.
Es sind ja nur 20 qm, die entwässert werden müssen und das Regenwasser von den Balkonen ist 23 Jahre lang einfach so runtergetropft und viel näher am Haus versickert.

Und wir entwässern unsere Terrasse (15qm) seit 23 Jahren auch unterirdisch. Ohne jemals ein Problem gehabt zu haben.

Mich ärgert einfach, dass die Eigentümerin, in deren Garten das stattfindet, mit keinem Wort darüber informiert wurde. Und ich finde, dass das überhaupt nicht geht.

Grüße

Kassandra

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Der Grund und Boden des Gartens ist immerhin noch Gemeinschaftseigentum auch wenn er in Sondernutzung steht.
Vielleicht gab es gar keine andere Möglichkeit.
Und natürlich stimme ich dir zu, dass es nett gewesen wäre, wenn der Verwalter die betroffene Nutzerin informiert hätte, warum diese Massnahme so und nicht anders durchgeführt wurde.

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