Entscheidung über Freilassung Kerviels vertagt Seite 1 - AFP vom 14.03.2008
Entscheidung über Freilassung Kerviels vertagt
Gericht will am Dienstag einen Beschluss fassen
Das Pariser Berufungsgericht entscheidet erst am Dienstag darüber, ob der französische Börsenhändler Jérôme Kerviel vorerst wieder auf freien Fuß kommt. Die Kammer habe ihre Entscheidung zu der Spekulationsaffäre bei der Großbank Société Générale auf Dienstagmorgen vertagt, teilte die Justiz in der französischen Hauptstadt mit. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte tags zuvor erklärt, sie werde beantragen, den Händler nicht aus dem Gefängnis zu entlassen. Die Verteidiger des 31-Jährigen betonten dagegen, Kerviel habe sich seiner Verantwortung zu keinem Zeitpunkt entzogen, und es bestehe keine Fluchtgefahr.
Der Börsenhändler hatte sich der Polizei freiwillig gestellt, nachdem der Skandal im Januar bekanntgeworden war. Die Société Générale wirft Kerviel vor, durch ungenehmigte Spekulationen einen Schaden von 4,911 Milliarden Euro verursacht zu haben.
Karsten Aßmann, Fulda hat Interessensschwerpunkte: Miet und Pachtrecht, Nachbarschaftsrecht, Internet und Computerrecht, Straßenverkehrsrecht, Strafrecht.