Entscheidung über Klage auf Sperma von totem Ehemann
AFP VOM 22.6.2010 | Nachrichten - International | 1048 Aufrufe Mehr zum Thema:Sperma, Befruchtung
Französin will künstliche Befruchtung erreichen
Die französische Justiz entscheidet heute über die Klage einer Französin, die mit dem eingefrorenen Sperma ihres verstorbenen Mannes eine künstliche Befruchtung erreichen will. Der Klägerin Fabienne Justel war im Oktober im westfranzösischen Rennes in erster Instanz mit ihrem Vorhaben zunächst gescheitert. Dem Urteil zufolge ist die Zeugung eines Kindes nach dem Tod eines Partners nach französischem Recht nicht zulässig. Justel war daraufhin in Berufung gegangen.
In Deutschland hatte das Oberlandesgericht Rostock im Mai in einem ähnlichen Fall zu Gunsten der Frau entschieden. Auch ihr Mann war verstorben, es ging allerdings um die Herausgabe von bereits befruchteten Eizellen und nicht des Spermas.
22. Juni 2010 - 07.12 Uhr
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