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Entschädigungszahlungen für NS-Zwangsarbeiter haben begonnen

AFP VOM 22.6.2001 | Nachrichten - Aktuelles | 3966 Aufrufe
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Zwangsarbeiter, Entschädigung, Nationalsozialismus, Stiftungsinitiative

- Zwangsarbeit muss oft durch Archivarbeit nachgewiesen werden

Rund drei Wochen nach der Feststellung der Rechtssicherheit durch den Bundestag haben in dieser Woche die ersten ehemaligen NS-Zwangsarbeiter Entschädigungszahlungen erhalten. Es handelt sich dabei um Opfer, bei denen ihre während des Naziregimes erlittenen Torturen anhand von Dokumenten belegt werden konnten. Länger gedulden müssen sich jene Antragsteller, bei denen noch kein Nachweis über geleistete Zwangsarbeit besteht. Nach Schätzungen des Bundesverbandes Beratung und Information für NS-Verfolgte verfügen nur 20 Prozent der Ex-Zwangsarbeiter über Unterlagen wie etwa ein "Arbeitsbuch" aus der NS-Zeit. Für die meisten anderen der insgesamt über 1,5 Million erwarteten Antragsteller muss der Nachweis in Archiven erbracht werden.

Die ehemaligen Zwangsarbeiter müssen ihre Anträge bei einer der sieben Partnerorganisationen der deutschen Stiftung einreichen. (Hier finden Sie Informationen über das Antragsverfahren) Das sind neben den osteuropäischen Institutionen in Tschechien, Russland, Polen, der Ukraine und Weißrussland die Jewish Claims Conference (JCC) und die Internationale Organisation für Migration (IOM). Die Antragsfrist läuft nach der bisherigen Regelung zwar am 11. August aus, soll aber bis zum Jahresende verlängert werden. Die Partnerorganisationen müssen Listen mit den Antragstellern bei der in Berlin ansässigen Stiftung vorlegen, wo sie im EDV-System auf eventuelle Doppelungen hin überprüft werden. Die ersten Listen mit insgesamt 350.000 Namen hat die Stiftung bereits überprüft.

Nach Überprüfung der Listen in Berlin reisen Prüfteams der deutschen Stiftung zu den Partnerorganisationen, um Anträge in Stichproben zu überprüfen. Ihre ersten Reise nach Tschechien und Polen haben die Prüfer bereits angetreten. Sobald sie grünes Licht geben, werden die Gelder an die Banken der Partnerorganisationen überwiesen, von wo aus sie dann an die Betroffenen weitergeleitet werden. So genannte Sklavenarbeiter, die in einem Ghetto oder einem Konzentrationslager arbeiten mussten, erhalten bis zu 15.000 Mark. Für die übrigen Zwangsarbeiter sind maximal 5000 Mark vorgesehen.

Bei ungeklärten Fällen müssen sich die Partnerorganisationen an den Internationalen Suchdienst des Roten Kreuzes (ISD) im nordhessischen Bad Arolsen wenden. Die nach dem Krieg für die Suche nach Vermissten gegründete Organisation hat bereits mehrere hunderttausend Anträge aus Tschechien und Polen bearbeitet. Rund 40 Prozent der Fälle kann der ISD selbst klären. Die verbliebenen Fälle sollen an eine Verteilerstelle geschickt werden, für deren Einrichtung das Kuratorium der Stiftung auf seiner jüngsten Sitzung am Donnerstag grünes Licht gegeben hat. Das Koordinationsbüro, das in Köln eingerichtet werden soll, kann wiederum die Archive von Bundesländern und Kirchen in die Recherche einschalten.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2001

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