Entschädigung wegen Überbuchung

12. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
TinaTina123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Entschädigung wegen Überbuchung

Es geht um einen Flug mit Ethiopian Airlines von Berlin über Frankfurt - Addis Abeba - nach Kapstadt.
Der Anschlussflug von Addis Abeba nach Kapstadt war hoffnungslos überbucht (Weihnachtszeit...). Man nahm uns ohne ein Wort zu sagen beim Boarding aus der Reihe, Fragen blieben unbeantwortet - man ignorierte uns. Als der letzte Bus zum Flugzeug losfuhr wurde uns klar, dass wir nicht mehr ins Flugzeug kommen würden. Nach 30 Minuten Diskussion wurde eingesehen, dass die Überbuchung wohl ein Fehler der Fluggesellschaft war und nicht unser Verschulden (!!!). Nach weiteren 4 Stunden hat man uns ein Hotelzimmer zur Verfügung gestellt. Insgesamt kamen wir mit 48 Stunden (!!!) Verspätung in Kapstadt an, da keine anderen Flüge mehr frei waren.

Nun meine Frage: laut Verordnung EG Nr. 261/2004 vom 17. Dezember 2004 müsste mir durch die entstandene Verspätung durch Überbuchung eine Entschädigung von 600 Euro zustehen. Ethiopian Airlines ist zwar nicht in der EU registriert, allerdings war unser Abflugflughafen innerhalb der EU. Wir haben den Flug "komplett" gebucht von Berlin nach Kapstadt.
Ich habe eine deutsche Niederlassung der Airline kontaktiert, diese meinte die Verordnung würde in diesem Fall nicht greifen und mir steht keine Entschädigung zu! Ich weigere mich das zu akzeptieren, zumal diese 48 Stunden vor allem durch das unfreundliche Verhalten des Flughafenpersonals eine reine Tortur war.

Was meint ihr dazu, habe ich eine Möglichkeit irgendeine Entschädigung zu erhalten?
Vielen Dank für eure Hilfe!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Die EU Fluggastverordnung gilt hier leider nicht.

Berlin - Frankfurt wurde garantiert nicht von Ethopian geflogen.

Ich würde trotzdem ein Schlichtungsverfahren einleiten.

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#2
 Von 
TinaTina123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine schnelle Antwort. Stimmt von Berlin nach Frankfurt nicht, aber von Frankfurt nach Addis. Der Flug von Addis nach Kapstadt war immerhin ein Transit-Flug mit einem Aufenthalt von ursprünglich 3 Stunden.

Ist es irgendwo gesetzlich festgehalten welcher Flughafen bei mehrmaligem Umsteigen als Ausgangsflughafen gilt?
Oder wird sobald man Umsteigt, der Anschluss-Flug als eigenständiger Flug betrachtet?

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ansonsten gibt es auch Dienstleister die das gegen eine Provision im Erfolgsfall abwickeln hat den Vorteil dass der Aufwand für einen selbst sehr gering ist allerdings sind dann von der Auszahlung um die 25% weg was aber gerade in so einer schwierigen Konstellation vielleicht trotzdem interessant sein könnte.


Solche Firmen nehmen solche Fälle i.d.R. nicht an.

Mein Tip:
https://soep-online.de/die-schlichtung.html

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ich gehe davon aus, dass Sie die Fluege ueber ein Online-Portal (oder Fluggesellschaft??) zusammenhaengend buchten und in Berlin direkt bis zum Endpunkt eincheckten und fuer alle Fluege Bordkarten erhielten!? Auch das Gepaeck wurde durchgehend eingecheckt?? Was passierte eigentlich mit dem Gepaeck???? Wartete das die ganze Zeit in Kapstadt auf Sie????

Wenn das der Fall war, dann sind Ihre Chancen gross, dass die Fluggesellschaft Sie mit 600,-- Euro je Ticket zu entschaedigen hat. Mittlerweile hat sich in der europaeischen Rechtsprechung durchgesetzt, dass die Ankunftszeit am Endpunkt der Reise massgebend ist, und die war, lt.Ihren Angaben, um rd. 48 Std. verspaetet als planmaessig vorgesehen.

Hier gibt es ein Urteil, dass zwar auf eine Verspaetung basiert, aber meiner Auffassung nach ist auch eine verspaetete Ankunft durch eine Ueberbuchung entstanden, eine Verspaetung im Sinne der EU-Fluggast-VO 261/2004. Urteil: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/PDF/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2013.114.01.0008.01.DEU

siehe dort unter Punkt 47

Die VO spricht grundsaetzlich von der 'ausfuehrenden' Fluggesellschaft, und das ist einwandfrei die Ethiopian Airlines. Da interessiert es nicht die Bohne, wer Sie von Berlin nach Frankfurt geflogen hat, denn da verlief als reibungslos.

Ich wuerde ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle: www.soep-online.de einleiten. Ihre Fluggesellschaft ist dort Mitglied und wird sich der Empfehlung der Schlichtungsstelle anzuschliessen haben.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Woraus erschliesst sich der Anspruch des Fluggastes, dass Ethiopian sich dem Schlichterspruch anschliessen muss?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sara2015
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Das die Et Mitarbeiter unfreundlich waren ist sehr überraschend für mich. Mit Geld ist Ethiopian Airlines nicht besonders freigiebig doch vielleicht tut es auch ein Freiticket nach Äthiopien.
Fragen Sie einfach mal in Frankfurt nach dem Chef, wenn er nicht gewechselt hat ist sein Name Henock Lemma und, der ist sehr zuvorkommend. Spricht sogar Deutsch.

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