Entschädigung / Ausgleichszahlung bei Flugverspätung oder -annullierung

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Wann und in welcher Höhe Ihnen Ansprüche auf Entschädigung gegen die Airline zustehen

Das sagt die Fluggastrechteverordnung

Am 17.02.2005 ist die Verordnung 261/2004/EG, die sogenannte Fluggastrechteverordnung, in Kraft getreten. Mit ihr wurden die Fluggastrechte von Flugpassagieren gestärkt. Sie greift bei Flügen, die in der EU angetreten oder von EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden und einen EU-Flughafen als Ziel haben.

In den Fällen der Nichtbeförderung, z. B. wegen Überbuchung, der Annullierung von Flügen sowie bei größeren Verspätungen, stehen dem Reisenden weitreichende Rechte gegen die Fluggesellschaften zu.

Höhe der Entschädigung

Die Entschädigung beträgt je nach Flugstrecke zwischen 250,00 Euro und 600,00 Euro pro Fluggast und ist unabhängig vom Preis des Flugtickets. Gerade bei Reisen mit einer Familie oder in einer Gruppe kommen so schnell ansehnliche Summen zusammen.

Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung?

Bei einer Verspätung am Zielflughafen von mehr als 3 Stunden haben die Fluggesellschaften grundsätzlich Entschädigungen zu zahlen, welche sich der Höhe nach wie folgt staffeln:

- 250,00 Euro bei einer Flugstrecke unter 1500 km

- 400,00 Euro für eine weitere Strecke bis zu 3500 km

- 600,00 Euro bei Strecken länger als 3500 km

Der Anspruch auf eine Entschädigung entfällt jedoch, wenn die Airline außergewöhnliche Umstände als Rechtfertigung nachweisen kann. Dieses Kriterium wird von der Rechtsprechung jedoch recht eng gehandhabt.

Technische Defekte stellen nach der Entscheidung des BGH, Urteil vom 12.11.2009, Xa ZR 76/07 ebenso keine außergewöhnlichen Umstände dar, wie ein Vogelschlag, KG Berlin, Urteil vom 03.06.2009 8 U 15/09.

Wetterkapriolen, Sicherheitsrisiken und Streiks, vgl. Urteil des BGH vom 21.08.2012, Az. X ZR 138/11, können hingegen außergewöhnliche Umstände darstellen. Dies hat zur Folge, dass der Anspruch auf eine Entschädigung entfällt.

Nach einem aktuellen Urteil des EuGH, Az. C-12/11, müssen die Airlines ihre Fluggäste aber auch bei Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen betreuen und die Kosten für Hotel, Mahlzeiten, Erfrischungen und Telefonate übernehmen.

Was tun, wenn die Airline nicht zahlt?

Oftmals werden die Entschädigungszahlungen von den Fluggesellschaften abgelehnt. Sollte das auch bei Ihnen der Fall sein, so setzen Sie schriftlich, am besten per Einwurfeinschreiben, eine letzte Zahlungsfrist. Nach deren Ablauf sollten Sie rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

TIPP:

Bewahren Sie Ihre Reiseunterlagen, wie Flugschein, Buchungsbestätigung, Boardingkarte sicher auf und versenden Sie nur Kopien an die Fluggesellschaft.

Häufig werden auch nur Reisegutscheine angeboten, welche Sie jedoch nicht annehmen müssen, da Sie einen Anspruch auf Entschädigung in Geld haben.

Der Anspruch auf Entschädigung verjährt übrigens erst in drei Jahren.

Sofern Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

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