Entschädigung wegen Videoüberwachung am Arbeitsplatz
AFP VOM 26.1.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1489 Aufrufe Mehr zum Thema:Entschädigung, Videoüberwachung
Gericht sieht Verletzung der Menschenwürde
Arbeitnehmer, die rechtswidrig von einer Videokamera überwacht werden, können einen Entschädigungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber haben. In einem Urteil hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) einer kaufmännischen Angestellten deswegen 7000 Euro zugesprochen. Sanktionen seien nötig, damit "der Rechtsschutz der Persönlichkeit" am Arbeitsplatz nicht verkümmere, erklärte das LAG zur Begründung.
Die 24-jährige Frau arbeitet in einer hessischen Niederlassung eines bundesweit tätigen Unternehmens. Im Juni 2008 brachte das Unternehmen eine Videokamera an, die im Vordergrund den Schreibtisch der Angestellten im Visier hatte, daneben aber auch den Eingangsbereich des Büros. Die Kamera diene der Sicherheit der Mitarbeiter, argumentierte das Unternehmen.
Weil ihre Proteste ungehört blieben, zog die Angestellte vor Gericht. Das LAG wertete die Kamera als "schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung". Auch wenn sie angeblich nicht immer eingeschaltet war, sei die Mitarbeiterin allein wegen der möglichen Aufzeichnungen "einem ständigen Anpassungs- und Überwachungsdruck" ausgesetzt gewesen. Eine solche "Verletzung der Würde und Ehre des Menschen" dürfe für den Arbeitgeber nicht ohne Folgen bleiben.
Die vom Arbeitsgericht Wetzlar noch auf 15.000 Euro festgesetzte Entschädigung setzte das LAG allerdings auf 7000 Euro herab. Eine Kamera, die aus Sicherheitsgründen allein den Eingangsbereich des Büros erfasst, wäre wohl zulässig gewesen, erklärten die Frankfurter Richter.
26.01.2011 - 18:01 Uhr
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