Entgeltfortzahlungsgesetz/ Wartezeit

4. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
molzi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
Entgeltfortzahlungsgesetz/ Wartezeit

Ich bin ein Arbeitsverhältnis mit einer Bank eingegangen Arbeitsbeginn 1.6.Ich war ab 02.06. bis 30.06. krank. Außer an den Tagen 01.06. 14-15.06. und 28.-29.06. Mein Arbeitgeber zahlt mir für den ganzen Monat kein Gehalt. Er beruft sich auf die 4 wöchige Wartezeit im Entgeltfortzahlungsgesetz. Für welche Tage habe ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@molzi

in den ersten 4 wochen eines arbeitsverhältnisses gibt es keine lohnfortzahlung. die gkv ist zuständig. sgb V. §§44, 46.

stell antrag auf krankengeld und fordere einen auszahlungsschein an.

sunbee

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
molzi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die Antwort, das habe ich alles schon erledigt. Aber die Krankenkasse zahlt nicht, weil durch die Nichtzahlung von Entgelt kein Versicherungsverhältnis zustande gekommen ist.

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Aber die Krankenkasse zahlt nicht, weil durch die Nichtzahlung von Entgelt kein Versicherungsverhältnis zustande gekommen ist.


Ob das zutrifft, wäre dann wiederum ne Frage fürs Forum Sozialrecht.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@molzi

quote:
Aber die Krankenkasse zahlt nicht, weil durch die Nichtzahlung von Entgelt kein Versicherungsverhältnis zustande gekommen ist.


das gehört ab diesem punkt ins sozialrecht.
das arbeitsverhältnis begann defacto am 01.06.08?
arbeitsunfähigkeit am 02.06.08?
der arbeitgeber meldet dich ab erstem tag der sozialversicherung.
dann liegt DEFINITIV ein anspruch auf krankengeld vor. der entsteht, sgb V, §46 ab erstem tag der arbeitsunfähigkeit.

schriftlich und nachweisbar widerspruch an die gkv mit dem zusatz, dass du eine eilanordung beim sozialgericht auf zahlung beantragst, sollte der betrag nicht bis zum (7 tage frist) auf deinem konto sein.

eine eilanordung beantragst du beim rechtspfleger d.soz.gerichts. das ist kostenlos, anwaltspflicht besteht nicht und der rechtspfleger hilft dir dabei.

mach der gkv beine!

sunbee

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
molzi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

alles klar danke erstmal

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@venotis
*wink*

warst schneller:)
sturm in berlin. ich wege weg.

sunbee

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@sunbee *wink* Na dann bind dich mal gut fest. Nicht dass du uns wegfliegst beim Sturm :grins:

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

off topic

@venotis

dann flieg ich wenigstens mal wieder :banana:

sunbee


4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@sunbee na wer weiß, wo du dann (unsanft) landest. Wir brauchen dich hier noch.

Sturmfliege-Genehmigung nicht erteilt. Ätschbätschi ...

:party:

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

->off topic
@venotis

na ich lande bei dir. wir fressen sämtliche schokotaler und dann kann kein wind der welt mich mehr abheben :grins:

@molzi

sorry, war der letzte off topic. muß aber manchmal sein:)

sunbee

4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@sunbee Dann stell ich mich mal aufn Balkon und halte Ausschau. *Positionslichter zum Landeanflug einschalt*

Und einen Schutz- :engel: schick ich dir auch noch. Sicher ist sicher.

Gemeinsam kriegen wir das hin :sweat:

:)

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