Entgegen mündlicher Aussage keine Berücksichtigung im Testament

14. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
sunshineh2022
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 6x hilfreich)
Entgegen mündlicher Aussage keine Berücksichtigung im Testament

Hallo,

es geht in diesem Fall um eine Erbgeschichte. Der Ehemann und die Ehefrau sind kinderlos und haben keine weiteren Verwandten, als die hier aufgeführten.

Ehemann & Ehefrau
(sehr wohlhabend, Ehemann erst verstorben, 2 Jahre darauf nun die Ehefrau)

Cousine des Ehefrau Cousine der Ehefrau
/ /
Tochter der Cousine (A) Sohn der Cousine (B)

Beide Cousinen hatten ein gutes Verhältnis und auch deren Kinder hatten ein gutes Verhältnis zu dem Ehepaar.
Die Cousine mit dem Sohn ist bereits verstorben, der Sohn hatte aber weiterhin Kontakt.

Nun ist das Ehepaar ins Heim gekommen und der Ehemann dort verstorben. Die Tochter der Cousine (Person A) ist Leiterin einer Immobiliengesellschaft und kennt sich rechtlich sehr gut aus. Zudem steht sie mit dem Notar der Ehefrau in einem sehr guten Verhältnis und ist sehr geschäftsmännisch. Sie wurde die Betreuerin des Vermögens des Ehepaares bzw. eben dann der Ehefrau, nachdem diese dringend jemand brauchten, da sie von ihrer Bank betrogen worden sind. Die wohlhabende Ehefrau hatte mündlich immer wieder dem Sohn (Person B) gesagt, dass er im Testamt berücksichtigt sei. Natürlich war es ihm unangenehm über soetwas zu sprechen, aber es war ihr offenbar wichtig, dass er es weiß. Dass das Verhältnis sehr gut war erkennt man schon daran, dass sie ihm bereits zu Lebzeiten ein Grundstück geschenkt hat, aber auch mit dem Hinweis, dass er nach dem Tod noch berücksichtigt wird.

Nun ist die Ehefrau gestorben, die Tochter der Cousine (Betreuerin) fragte den Sohn für das Testament noch nach den persönlichen Daten und dann war nichts mehr zu hören. Nach etwa 8 Monaten hat der Sohn beim Nachlassgericht angerufen und es hieß nur, dass dieser Erbfall bereits abgewickelt wurde.

Dies war und ist völlig unbegreiflich, da er mündlich immer wieder gesagt bekommen hat, das er etwas bekommt. Das hier unrecht geschehen ist, ist offensichtlich! Nur wie soll er nun vorgehen bzw. welche rechtlichen Möglichkeiten hat er?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
welche rechtlichen Möglichkeiten hat er?


Wahrscheinlich keine.

Wenn Person B im Testament nicht berücksichtigt wurde, dann hat er keine Ansprüche. Auf mündliche Aussagen von Person A kann sich Person B nicht berufen.

Lebt denn die Cousine der Ehefrau noch?

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#2
 Von 
sunshineh2022
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 6x hilfreich)

Nur die von der Seite der Person A. (Also von der falschen Seite)
Kann Person B das Tastament einsehen und auch wann es zuletzt geändert wurde? Wenn ja, wie und wo?

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Kann Person B das Tastament einsehen und auch wann es zuletzt geändert wurde?

Nein.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist B der Sohn der Cousine der Erblasserin. Wenn die Mutter (Cousine der Erblasserin) von B verstorben ist, dann wäre B gesetzlicher Erbe und müsste über den Inhalt des Testamentes schon von Amts wegen informiert werden.

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#5
 Von 
sunshineh2022
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 6x hilfreich)

Klingt interessant!! Warum müsste er informiert worden sein? Bzw. wo steht das und nach welchen Regeln müsste das so sein?
Und gilt das auch, wenn er nicht berücksichtigt ist?
Gibt es eigentlich keinen Pflichtteil, wenn es keine nähere Verwandtschaft mehr gibt?
Was wenn die Betreuerin evtl. mit dem Notar, die alter Frau im Heim was unterschreiben hat lassen, was sie gar nicht richtig verstanden hat?
Es handelt sich immerhin um einen sehr verlockenden Betrag, schätzungsweise über eine Millionen...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Warum müsste er informiert worden sein?


Weil er gesetzlicher Erbe wäre, wenn seine Mutter als Cousine der Verstorbenen bereits vorher verstorben ist.
Das Ganze gilt nur, wenn ich den Verwandtschaftsgrad von B zur Verstorbenen richtig verstanden habe.

Zitat:
Und gilt das auch, wenn er nicht berücksichtigt ist?


Ja

Zitat:
Gibt es eigentlich keinen Pflichtteil, wenn es keine nähere Verwandtschaft mehr gibt?


Nein, einen Pflichtteilsanspruch haben nur Abkömmlinge (Kinder), Eltern und der Ehegatte.

Zitat:
Was wenn die Betreuerin evtl. mit dem Notar, die alter Frau im Heim was unterschreiben hat lassen, was sie gar nicht richtig verstanden hat?


Der Notar sollte die Geschäftsfähigkeit der Frau prüfen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sunshineh2022
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 6x hilfreich)

Klar, dass der Notar die Geschäftsfähigkeit prüfen sollte. Doch hätte man ja gar keine Möglichkeit, der Betreuerin und dem Notar es nachzuweisen, wenn sie betrügen!!! Der Notar hätte also gar kein Risiko und könnte so "nebenbei" ne Menge Geld mitnehmen.

Würde die Cousine der Verstorbenen also immer vom Testament informiert werden, auch wenn sie nicht berücksichtigt wird? Dürfte sie es dann auch einsehen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Würde die Cousine der Verstorbenen also immer vom Testament informiert werden, auch wenn sie nicht berücksichtigt wird?


Ja, weil es keine näheren Verwandten gibt.

Zitat:
Dürfte sie es dann auch einsehen?


Ja, es ist auch ungewöhnlich, dass das Testament nicht automatisch zugeschickt wurde.

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#9
 Von 
sunshineh2022
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 6x hilfreich)

OK, wie muss er dann den Antrag stellen, damit er es einsehen kann? Gibt es hier eine Vorlage / ein Formular?

Hat er auch das Recht darauf eine evtl. vorher vorhandene Version des Testamentes einzusehen?

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#10
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Nein, Vorlagen gibt es nicht. Bevor man da lange rumspekuliert, würde ich beim zuständigen Nachlassgericht anrufen, die Situation schildern bzw. deine Stellung als gesetzlicher Erbe , der keine Abschrift bekommen hat und fragen, was die sehen wollen.

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#11
 Von 
sunshineh2022
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für eure Antworten. Ich habe nun ein entsprechendes Schreiben ans Amtgericht geschrieben und als Antwort erhalten, dass sie
"sämtliche Urkunden in beglaubigter Abschrift" benötigen aus denen hervorgeht, dass man der Neffe 2.Grades der Erblasserin ist. Jeweils mit Geburts- und Sterbeurkunde.

1)Dürfen sie überhaupt dies in beglaubigter Abschrift fordern? Ich habe manche dieser Urkunden in normaler Kopie bereits zuhause
2)Welche Geburts- und Sterbeurkunden brauche ich alles? (Als Hilfe habe ich die Verwandschaft anbei aufskizziert)
3)Durch diese Urkunden ist aber doch noch nicht eindeutig klar, dass es keine nähere Verwandschaft gibt, oder?

http://up.picr.de/31093090cc.jpg

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