
Entführungsdelikte wie z.B. eine Geiselnahme rufen immer eine Freiheitsentziehung hervor und könnten daher auch als Delikte gegen die persönliche Freiheit angesehen werden. Wir haben aber eine eigenständige Rubrik für derartige Straftaten bei 123recht.net eingeführt, da Freiheitsentziehungen bei Entführungen meist nur als Mittel zum Zweck eingesetzt werden - der Täter will mit der Entziehung der Freiheit etwas anderes erreichen: Ihm kommt es vornehmlich darauf an, Geld zu erpressen, eine Handlung zu erzwingen oder ähnliches.





