Guten Tag, Ich habe folgende Frage: ich als Enkel bin einziger lebender Verwandter meiner Oma, zu der kein Kontakt besteht. Erbe ich gesamt? Bekomme ich einen pflichtantil im Falle einer Enterbung und wie hoch ist dieser?
Vielen dank
Enkel einziger lebender Verwandter
11. April 2017
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Frage vom 11. April 2017 | 23:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Enkel einziger lebender Verwandter
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#1
Antwort vom 11. April 2017 | 23:39
Von
Status: Unbeschreiblich (47495 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Erbe ich gesamt?
Ja, wenn Deine Oma kein anderslautendes Testament gemacht hat.
Zitat:Bekomme ich einen pflichtantil im Falle einer Enterbung und wie hoch ist dieser?
Ja, der Pflichtteil beträgt 50%.
#2
Antwort vom 12. April 2017 | 07:34
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 603x hilfreich)
Aber nicht vergessen: als einziger lebender Verwandter bist du für die Bestattung deiner Oma zuständig, wenn sie stirbt.
Für die Kosten der Bestattung musst du als Erbe aufzukommen.
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#3
Antwort vom 13. April 2017 | 01:16
Von
Status: Unbeschreiblich (32850 Beiträge, 17254x hilfreich)
Aber nicht vergessen: als einziger lebender Verwandter bist du für die Bestattung deiner Oma zuständig, wenn sie stirbt. Nicht ganz - hat die Oma z. B. den Tierschutzverein als Erben eingesetzt, darf der sich, weil er der Erbe ist, um die Beerdigung kümmern. Und der Pflichtteil wird dann halt um 50 % der Bestattungskosten gekürzt...
#4
Antwort vom 13. April 2017 | 09:11
Von
Status: Richter (8018 Beiträge, 4498x hilfreich)
Zitat:Nicht ganz - hat die Oma z. B. den Tierschutzverein als Erben eingesetzt, darf der sich, weil er der Erbe ist, um die Beerdigung kümmern.
Das ist falsch. Bestattungspflichtig sind die nächsten Angehörigen. Da das Testament i.d.R. erst Wochen später eröffnet wird und der potientielle Erbe ggf. erst dann erfährt, dass er überhaupt Ebe ist, macht das auch Sinn.
Die Kosten der Bestattung wiederum hat der Erbe zu tragen.
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