Die Legebatterie ist ein Auslaufmodell: Die Übergangsfristen für das Ende der engen Käfighaltung bis Ende 2009 und in einem zweiten Schritt bis 2020 gelten auch für alte Anlagen, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied. Danach müssen die Legehennen mehr Platz bekommen. Zwischen 2002 und 2006 waren die Bedingungen für die Haltung von Legehennen mit verschiedenen Regelungen verbessert worden, es gelten aber Übergangsfristen.
Ab Anfang 2009 soll danach jede Henne mindestens 750 statt zuvor 550 Quadratzentimeter Platz haben. Halter, die ein Umbaukonzept vorlegen, können aber eine Ausnahmegenehmigung bis Ende 2009 bekommen. Ab 2020 gelten weitergehende Vorgaben, die de facto das Aus für die Legebatterie bedeuten.
Die egga-Landei GmbH in Niedersachsen und die Querfurter Frischei GmbH & Co KG in Sachsen Anhalt klagten gegen die neuen Auflagen und forderten Bestandsschutz für ältere Anlagen, die bereits in den 90er Jahren genehmigt worden waren. Doch die alte Genehmigung stehe neuen Tierschutzvorschriften nicht entgegen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Auch die Besitzer von Altanlagen müssten daher nach Auslaufen der Übergangsfristen die neuen Haltungsanforderungen erfüllen. Ihre Interessen seien bei der Bemessung der Übergangsfristen angemessen berücksichtigt worden.
23. Oktober 2008 - 18.07 Uhr
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