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Engagementvertrag mit Band

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Engagementvertrag mit Band

Ich habe im Juli 2011 mit einer Band einen Vertrag für eine Hochzeit geschlossen.
Da diese nicht stattfindet, wollte ich vom Vertrag zurücktreten.
Allerdings steht im Vertrag, dass bei Vertragsbruch der Schuldige eine Konventionalstrafe an den Geschädigten in Höhe der Bruttogage (2.000 €) gezahlt werden muss.

Ich finde das ziemlich viel Geld für eine Leistung die nicht erbracht werden muss?

Kann mir jemand helfen, wie ich günstiger aus der Sache rauskomme?

Vielen Dank.


von Hazeville am 13.06.2012 07:07
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Engagementvertrag mit Band
quote:
Ich finde das ziemlich viel Geld für eine Leistung die nicht erbracht werden muss?

Warum wurde ein solcher Vertrag denn dann unterschrieben?



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von Khryztynna am 13.06.2012 12:39
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>Engagementvertrag mit Band
weil ich damals nicht davon ausgegangen bin, dass die Hochzeit nicht stattfinden wird!

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von Hazeville am 13.06.2012 13:35
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Engagementvertrag mit Band
Sprechen Sie doch einfach mal mit der Band/dem Verantwortlichen. Manchmal findet sich eine Lösung.
Je eher, desto besser.
Wieviel hätten Musiker denn im Falle des Auftritts als Gage erhalten? Wann ist der vereinbarte Termin?

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von michatubbie am 13.06.2012 16:29
Status: Senior (105 Beiträge)
Userwertung:  3,7  von 5 (von 3 User(n) bewertet)

>Engagementvertrag mit Band
Grundsätzlich denke ich, dass man im Zweifelsfall zu seinem Wort/seiner Unterschrift stehen sollte - allerdings weiß ich nicht, ob es rechtliche Beschränkungen solcher 'Storno'-Gebühren gibt? Da kann/wird sich sicherlich noch jemand melden.

Um mal die Gegenseite exemplarisch darzustellen: Von meiner Tante (Professionelle Musikerin), weiß ich, dass derartige Absicherungen notwendig sind, um seinen Lebensunterhalt halbwegs kalkulierbar bestreiten zu können.
Letztes Jahr gab es einen ähnlichen Fall, bei dem sie auf einem Geburtstag (am 11.11.11) spielen sollte. Für diesen Tag gingen auch diverse Anfrage bzgl. Hochzeiten, die sie wg. dem Geburtstagstermin ablehnte.

Drei Tage vor dem 11.11 rief das Geburtstagskind an und sagte wg. Krankheit ab, wollte für das Engagement allerdings nichts bezahlen.

Und nichts ist ärgerlicher, als sich dann noch rechtfertigen zu müssen, dass man ja auch seine Rechnungen zu zahlen hat und viele andere Interessenten ablehnen müsste - was einem Lohnausfall gleich kommt. Bei durchschnittlich 3 - 4 Engagements im Monat fehlen dann halt mal 25% - 33% vom Lohn. (Und gerade bei Bands relativiert sich die rel. hohe zu leistende Summe auch schnell, wenn man Anfahrtskosten bedenkt und auf die Anzahl der Bandmitglieder runterrechnet.)
Insg. war die damalige Geschichte ziemlich hässlich, ohne dass ich in Details verfallen möchte.


Wie michatubbi bereits schrieb: Das persönliche Gespräch zu suchen dürfte das beste Mittel der Wahl sein. Denn je eher die Band Bescheid weiß, desto eher kann sie sich darauf einstellen und wird evtl. bedeutend weniger Stornogebühr verlangen (keine zu verlangen wäre zwar maximales Entgegenkommen, halte ich aber für unrealistisch)

Evtl. lassen sie sich ja auch darauf ein, dass (wenn sie einen Ersatztermin finden/haben) nichts oder nur die Differenz berechnen werden.
Oder man bedarf einer Band bei einem anderen Event bzw. kann die Band vermittelt und so zu einer Einigung kommen.

Das persönliche Gespräch wäre hier also am ratsamsten - und dies möglichst zügig.

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"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."

-- Editiert Katanaka am 13.06.2012 23:11


von Katanaka am 13.06.2012 23:06
Status: Legende (493 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 6 User(n) bewertet)

>Engagementvertrag mit Band
quote:
Allerdings steht im Vertrag, dass bei Vertragsbruch der Schuldige eine Konventionalstrafe an den Geschädigten in Höhe der Bruttogage (2.000 €) gezahlt werden muss.

Genaue Formulierung?
Wurde im Vertrag der Nachweis eines niedrigeren Schadens gestattet?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 14.06.2012 23:04
Status: Tao (21193 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Engagementvertrag mit Band
@ Harry van Sell

Im Vertrag steht:
Bei Vertragsbruch zahlt der Schuldige eine Konventionalstrafe an den Geschädigten ini Höhe der Bruttogage. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Maßgenbend ist allein der schriftliche Vertrag. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Die etwaige Unwirksam einer Bestimmung dieses Vertrages läßt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Gerichtsstand ist das Amtsgericht ...

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von Hazeville am 18.06.2012 06:48
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Engagementvertrag mit Band
quote:
Bei Vertragsbruch zahlt der Schuldige eine Konventionalstrafe an den Geschädigten ini Höhe der Bruttogage.

Ein pauschalierter Schadensersatz ohne ausdrücklichen Nachweis eines geringeren Schadens verstößt gegen das Klauselverbot nach § 309 Nr. 5 b BGB.

AG Dieburg (20 C 28/11)
LG Kiel (18 O 243/10)
OLG Brandenburg (7 W 92/11)





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 18.06.2012 20:25
Status: Tao (21193 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Engagementvertrag mit Band
Wie hat sich das Ganze denn jetzt noch entwickelt?

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"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."


von Katanaka am 27.06.2012 14:15
Status: Legende (493 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 6 User(n) bewertet)

>Engagementvertrag mit Band
quote:
Ein pauschalierter Schadensersatz ohne ausdrücklichen Nachweis eines geringeren Schadens verstößt gegen das Klauselverbot nach § 309 Nr. 5 b BGB.

Nur wenn es sich um AGB handelt. Beweispflichtig wäre in dem Fall der Auftraggeber.

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von Khryztynna am 27.06.2012 18:17
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 20 User(n) bewertet)


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