"Energy & Vodka" unzulässige Bezeichnung für Wodka-Mischgetränk
AFP VOM 10.8.2012 | Nachrichten - Allgemein | 787 Aufrufe Mehr zum Thema:Energy & Vodka, Bezeichnung, Wodka-Mischgetränk
Oberlandesgericht gibt Klage gegen Vertriebsunternehmen statt
Ein Wodka-Mischgetränk mit einem Alkoholgehalt von zehn Volumenprozent darf nicht unter dem Namen "Energy & Vodka" vertrieben werden. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Der Begriff "Energy" vermittle dem Verbraucher den Eindruck, das Getränk verschaffe ihm Energie, Kraft und Leistungsvermögen. Damit werde das Getränk unzulässigerweise als "funktionelles Lebensmittel" beschrieben, das positive Nährwerteigenschaften habe (Az. I-4 U 38/12).
Laut Urteil verstößt die Bezeichnung gegen die EG-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben. Das Gericht gab damit einem Verein Recht, der sich die Einhaltung lebensmittel- und wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen in der Spirituosen-Industrie auf die Fahnen geschrieben hat. Das Mischgetränk besteht nach Gerichtsangaben zu gut einem Viertel aus Wodka und im übrigen aus einem koffeinhaltigen Erfrischungsgetränk.
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