"Ende ihrer kostenfreien Familienversicherung"

14. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Leshii
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
"Ende ihrer kostenfreien Familienversicherung"

Hallo liebe Wissende,
mein Problem ist, die Krankenkasse möchte rückwirkend ab dem 12.11.2014 beiträge von mir haben, dies kann ich aber nachweisen, dass ich zu diesem Zeitpunkt noch Schüler war (bis 1.10.2015) kann ich nachweisen.
Nun kommt der "Wichtiger Hinweis:"
"Die Versicherung setzt sich mit dem 12.11.2014 als beitragspflichtige Mitgliedschaft fort, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen wiedersprochen und eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird (§ 188 Abs. 4 SGB V ). Die Beiträge werden wir dann auf der Grundlage Ihres Einkommens berechnen. Hierüber werden wir noch gesondert informieren."

Mein Problem ist nun, ich beziehe seit dem 1.10.2015 kein Kindergeld mehr, was das einzige Geld war, was ich bezogen habe.
Somit ist mein einkommen auf 0€.
Ich beziehe keinen Cent vom Staat, lebe wieder in dem Haus meines Vaters, habe keine Chance mich auszuweisen und habe keine Möglichkeit irgend etwas nachträglich zu zahlen, was kann ich tun?

Probleme mit der Versicherung?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Wie alt sind Sie?

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#2
 Von 
Leshii
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich werde morgen 24 Jahre.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Sie scheinen irgendwie zu meinen, man dürfe keine Rechnungen an Leute ohne Geld schicken - doch, man darf. Sie haben dann halt eine offene Forderung - ist unter dem Namen "Schulden" sehr verbreitet. Sie können natürlich darauf hinweisen, daß Sie derzeit zahlungsunfähig sind, in der Hoffnung, daß Ihnen dann der Gerichtsvollzieher erspart bleibt - mehr kann man da nicht machen. Und ansonsten sollten Sie bedenken, daß die Schulden bei der KV immer weiter auflaufen.
und habe keine Möglichkeit irgend etwas nachträglich zu zahlen Weil Sie niemals einer Erwerbstätigkeit nachgehen werden? Oder wie war das gemeint?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
was kann ich tun?

Möglichst schnell herausfinden, weshalb die Krankenkasse der Meinung ist, dass die kostenfreie Familienversicherung am 12.11.14 endete.
So viele Möglichkeiten gibt es da ja nicht:
- Altersgrenze überschritten
- Einkommensgrenze überschritten
- kein Wohnsitz in Deutschland mehr
- Hauptmitglied, von dem die Familienversicherung ausgeht, hat die Krankenkasse verlassen / gewechselt.
- irgendwelche Unterlagen nicht abgegeben

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
Ich werde morgen 24 Jahre.


Damit endet die Familienvers. auf alle Fälle zukünftig, da diese i.d.R. max. bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres gilt, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist.

Für die Vergangenheit:
Was war am 11./12.11.2014?

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Ich gehe von einem Tipfehler aus. Ich denke, dass im Schreiben der Versicherung versehentlich 2014 geschrieben wurde. Ich denke, dass es 2016 lauten soll.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Warum sollte er nach Schulabbruch noch in der Familienversicherung sein?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Weil die KK nie darüber informiert wurde, dass er kein Schüler mehr ist?

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