Hallo,
ich habe heute morgen einem anderen User eines Chats eine Mail geschickt.
Ungefährer Inhalt:
Ich spiele demnächst im Chat ein Spiel. Alle Infos dazu findest Du auf meiner Webseite (alles total privat und unkommziell).
Außerdem bitte ich Dich um Unterstützung für eine Facebook-Seite. Damit die FB-Seite zum Chat wieder zurückkommt. (Diese FB-Seite kommt nicht von mir. Im Chat bin ich User wie der andere auch).
Vielen Dank für Deine Hilfe und Unterstützung. Man sieht sich vieleicht beim Spiel am xxx.
Ein paar Stunden später bekomme ich dann von ihm eine Unterlassungserklärung wegen "Unverlangte Werbe-E-Mails für Ihre Website".
Der User bezieht sich darauf, dass er nie eine Einstimmung für eine Werbeemail meiner Webseite gegeben hätte. Dabei geht es doch lediglich um eine Einladung zu einem kostenlosen Spiel und einer Webseite, wo wir beide User eines Chats sind.
Ferner will er Auskunftsrecht, woher ich seine Adresse habe und dass ich seine Adresse auch löschen soll. Dabei hat er die mir doch gerade noch mit seiner Mail geschrieben...
Ich bin etwas ratlos.
Was meint Ihr? HHIndi
-----------------
""
Email geschickt-Unterlassungserklärung kam zurück
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
quote:
Dabei geht es doch lediglich um eine Einladung zu einem kostenlosen Spiel
Werbung ist Werbung.
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Aber ich bin doch keine Werbetreibender! Ich bin kein Geschäftsmann. Das war keine Businnes 2 Customer Mail!
Das war eine private Mail.
Und der Zwecke meiner privaten Webseite ist 100%ig unkommerziell.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:<hr size=1 noshade>Und der Zwecke meiner privaten Webseite ist 100%ig unkommerziell. <hr size=1 noshade>
Werbung kann man auch für nicht-kommerzielle Sachen machen, bleibt dann aber immer noch Werbung.
Gab es vorher schon Kontakt zu dem User in anderen oder ähnlichen Angelegenheiten?
Gab es nur diese eine Mail oder wurden auch andere eingeladen?
Auf Deiner Website gibt es keinen einzigen Banner, keinen Werbe-/Affiliatelink, gar nichts?
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Nochmal: Es geht in erster Linie um die Chatseite. Meine Seite wird nur einmal kurz in der Mail genannt, weil dort drin steht, was an Tag x gespielt wird.
Wenn schon Werbung, dann war es Werbung für die Chatseite, bei der er einer der Topuser ist.
Das wäre so wie wenn ich Markus Lanz nen Link zum ZDF-Chat schicke, wo er Mitglied ist und nebenbei erwähne, dass es die Wetten dass Seite gibt.
Auf meiner privaten Seite gibt es Werbebanner, weil das eine Baukastenseite ist.
-----------------
""
quote:
Auf meiner privaten Seite gibt es Werbebanner, weil das eine Baukastenseite ist.
Und schon sind wir dabei, dass du (wenn auch womöglich indirekt durch günstige Tarife) vom Besuch profitierst.
quote:
Wenn schon Werbung, dann war es Werbung für die Chatseite, bei der er einer der Topuser ist.
Das würde ich im Hinterkopf behalten bzw. dokumentieren. Vorerst einen Bogen um den User machen bzw. ihn auf eine Blackliste nehmen und nicht weiter reagieren. Da kommt vermutlich nichts nach, denn wenn er beispielsweise zu einem Anwalt geht und ihm sagt, dass er den Chat selbst rege nutzt, wird der Anwalt ihm vermutlich schon sagen, dass er es mit Unterlassng relativ schwer hat. Vielleicht kommt auch was nach, dann kann man immer noch reagieren.
Achja: Es gibt genug Werbespam auf dieser Welt. Tu der Welt einen Gefallen und lass das einfach.
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Mich würde mal folgendes interessieren.
Angeblich kann eine Werbemail doch nur durch Gewerbetreibende verschickt werden. Bin ich aber doch gar nicht.
Habe ihn von der 123recht.net-Seite:
Wann liegt überhaupt Werbung vor? Nach der gesetzgeberischen Definition ist Werbung jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern.
Ich übe kein Handel, kein Gewerbe oder Handwerk aus.
Ich möchte auch keine Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen!
Somit kann ich doch so gesehen gar keine Werbung machen?
-----------------
""
quote:<hr size=1 noshade>Nochmal: Es geht in erster Linie um die Chatseite. <hr size=1 noshade>
Worum es Dir ging ist einem Richter in der Regel egal.
quote:<hr size=1 noshade>Meine Seite wird nur einmal kurz in der Mail genannt, weil dort drin steht, was an Tag x gespielt wird. <hr size=1 noshade>
Unnötig, das hätte man auch in der Mail mitteilen können.
Dafür muss kein extra Link auf eine Website welche durch Werbung finanziert wird genannt werden.
quote:<hr size=1 noshade>Angeblich kann eine Werbemail doch nur durch Gewerbetreibende verschickt werden. <hr size=1 noshade>
Dies Annahme ist falsch.
quote:<hr size=1 noshade>Somit kann ich doch so gesehen gar keine Werbung machen? <hr size=1 noshade>
Deine Website wird Deiner Schilderung nach durch Banner-Werbung finanziert. Damit läge bereits gewerbliches Handeln nur durch die Existenz des Banners vor.
Und ein Verweis auf eben jene Website wäre dann auch "Werbung für die Werbung".
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
10 Antworten