Elternzeitvertretung läuft aus - Vertrag korrekt abgeschlossen?

11. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Milchmann89
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeitvertretung läuft aus - Vertrag korrekt abgeschlossen?

Guten Tag,

in einem Monat, zum 15.08 läuft meine Elternzeitvertretung im öffentlichen Dienst aus. Bisher wurde mir eine Weiterbeschäftigung zugesagt. Heute kam die Absage aufgrund nicht genehmigter Stellen. Ich fühle mich in dieser Situation nicht gerecht behandelt.
Aus genanntem Grund würde ich gerne erfahren ob ich, bei Beauftragung eines Anwalts, eine Chance habe die Befristung als nichtig zu erklären.

In meinem Vertrag steht als Sachgrund, dass ich als Elternzeitvertretung für einen Kollegen eingestellt werden soll. Meine Befristung läuft noch einen Monat, der Kollege der vertreten werden soll ist bereits seit Anfang des Monats wieder im Dienst.
Ebenfalls habe ich eine andere Tätigkeit mit anderem Verdienst ausgeführt.

Gerne stelle ich auch den geschlossenen Vertrag hier online sollte das weiterhelfen.

Für alle Antworten wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
der Milchmann

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Milchmann89):
Aus genanntem Grund würde ich gerne erfahren ob ich, bei Beauftragung eines Anwalts, eine Chance habe die Befristung als nichtig zu erklären.


Das könnte nur das Arbeitsgericht.

Zitat (von Milchmann89):
Ebenfalls habe ich eine andere Tätigkeit mit anderem Verdienst ausgeführt.


Das ist grundsätzlich möglich.

Zitat (von Milchmann89):
der Kollege der vertreten werden soll ist bereits seit Anfang des Monats wieder im Dienst.


Das wäre ein Ansatzpunkt. Allerdings ist auch das möglich; die Prognose des Arbeitgebers für den Vertretungsbedarf kann sich nachträglich auch als falsch herausstellen, ohne dass es die Befristung unwirksam macht.


Also alles nicht so einfach.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Bei einer Befristung mit Sachgrund ist es eben so, dass der Vertrag mit der Erfüllung des Sachgrundes ausläuft. In deinem Fall also ist die Elternzeitvertretung beendet, wenn der Kollege zurückkommt. Generell ist das ja das Übel sämtlicher befristeter Verträge, dass die Arbeitnehmer im Grunde immer mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechnen müssen, ohne wirksam etwas dagegen tun zu können. Dass du dich nicht gerecht behandelt fühlst, ist gut zu verstehen, aber hier könnte man einmal mehr über den Unterschied zwischen gerecht und gesetzlich korrekt nachdenken. Das Geld für einen Anwalt kannst du dir vermutlich sparen.

-- Editiert von blaubär+ am 11.07.2017 19:57

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Der sachgrundbefristete Vertrag läuft ja anscheinend zeitbefristet aus. Interessant ist hier die genaue Formulierung dazu im Arbeitsvertrag.

Ansonsten sollte die Personalvertretung wissen, wie die weiteren Chancen stehen könnten.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

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